Beratung, Hilfe und Vorsorge
Beratung und Hilfe sind zentrale Aspekte, wenn es darum geht, Seniorinnen und Senioren in ihrem Alltag zu unterstützen. Oft stehen nicht nur die älteren Menschen selbst, sondern auch ihre Angehörigen vor Herausforderungen, sei es in Bezug auf Gesundheitsfragen, Pflegebedürftigkeit oder die Organisation von Hilfsangeboten. Hier finden Sie wichtige Informationen, um sich individuell beraten lassen zu können:
Beratung und Information
Unzählige gesetzliche Bestimmungen und eine Vielzahl sozialer Leistungen, Dienste und Einrichtungen machen es älteren Menschen und ihren Angehörigen oft schwer zu erkennen, wofür und von wem Hilfen angeboten werden. Angesichts persönlicher Notlagen werden komplizierte Antragsverfahren und Zuständigkeiten leicht zu scheinbar unüberwindbaren Hürden. Beratungsstellen der Behörden, der freien Wohlfahrtspflege und Kirchen wollen mit Informationen, Rat und Hilfe zur Beantwortung Ihrer Fragen und zur Lösung Ihrer Probleme beitragen.
Diese Beratungs- und Informationsstellen gibt es bei der Stadtverwaltung Esslingen:
Bürgerinfo
Die BürgerInfo hat eine Wegweiserfunktion durch die Ämter der Stadtverwaltung.
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 07:30 – 12 Uhr
Di + Do: 13:30 – 18 Uhr
Bürgeramt
Vermittlungsstelle für Ältere
Die Vermittlungsstelle berät zu allen Themen des Älterwerdens. Sie erhalten Informationen über Möglichkeiten einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, über Freizeitangebote, Wohnen im Alter, Wohnberatung, Präventionsangebote, vorsorgende Papiere und vieles andere mehr.
Das Angebot steht allen älteren Menschen, die in Esslingen leben oder deren Angehörigen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos und neutral.
Pflegestützpunkt
Bei Bedarf und auf Wunsch vermittelt er die notwendigen Hilfen und stellt den Kontakt zu den Pflegekassen her. Er berät und unterstützt insbesondere auch Angehörige, Bekannte und Freund:innen, die einen pflegebedürftigen Menschen begleiten.
Der Pflegestützpunkt arbeitet mit einer Vielzahl von Akteuren aus dem ambulanten, teilstationären und stationären Bereich zusammen, damit Hilfestrukturen besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Ein Schwerpunkt sind die Beratung zum Thema Demenz und Entlastungsangebote für Angehörige.
Der Pflegestützpunkt bietet Pflegeberatung an und unterstützt bei Krankheit, Behinderung, Pflege und im Alter. Er berät individuell, unabhängig, kostenlos und ist die zentrale Anlaufstelle in der Stadt Esslingen für kranke, behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen sowie deren Angehörige.
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: Termine und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung.
Offene Sprechzeiten:
Do. 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Amt für Soziales, Integration und Sport
Sozial-, Familien und Lebensberatung
Kommunaler Sozialdienst
Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten und bei Wohnungsproblemen. Sie können sich an uns wenden:
- bei Fragen in sozialen Angelegenheiten,
- wegen Ihrer wirtschaftlichen Situation, z. B., wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können, wenn Ihnen der Wohnungsverlust wegen einer Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung bevorsteht,
- wenn Sie aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind.
Wir unterstützen Sie bei
- Fragen zur Sozialgesetzgebung und Existenzsicherung,
- Fragen zur Sicherung Ihrer Wohnung,
- Fragen zur Verhinderung und Überwindung von Obdachlosigkeit.
Amt für Soziales, Integration und Sport
Suchtberatungsstelle
Beratung/Behandlung von Suchtgefährdeten, Suchtmittelabhängigen und deren Angehörigen.
Suchtmittel:
- Alkohol (über 25-Jährige),
- Medikamente,
- Pathologisches Glücksspiel,
- Nikotin.
Amt für Soziales, Integration und Sport
Referat für Chancengleichheit
Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte setze ich mich für die Gleichstellung der Geschlechter in unserer Stadt ein. Grundlage meiner Arbeit ist Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. “Gleichzeitig berücksichtige ich die Vielfalt der Geschlechter und setze mich für die Belange von Frauen, Männern sowie nicht-binären und trans* Personen ein.
Seniorinnen können sich an mich wenden, wenn sie Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Identität erfahren oder sich für Gleichstellung engagieren möchten. Wichtige Themen sind zum Beispiel Altersarmut bei Frauen, die Vereinbarkeit von Pflege und Selbstbestimmung sowie eine queer-sensible Altenhilfe und Pflege. Ich informiere, berate und vermittle an geeignete Fachstellen. Sprechen Sie mich gerne an!
Stadt Esslingen am Neckar
Beauftragte für Chancengleichheit
Finanzielle Ansprüche und Hilfen
Kulturpass Esslingen
Kostenlos oder vergünstigt in Konzerte, Museen, Musikschule, Volkshochschule und mehr! Der Kulturpass richtet sich an alle, die Sozialleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.
Sie haben Anspruch auf den Kulturpass, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.
Der Kulturpass gilt in Esslingen.
Fragen zum Kulturpass beantwortet Ihnen gerne:
Fragen zum Kulturangebot beantwortet Ihnen gerne:
SGB XII - Sozialhilfe
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn andere Leistungen, eigene Mittel (Einkommen, Vermögen) und privatrechtliche Ansprüche nicht reichen, um den Bedarf zu decken. Vor allem folgende Leistungen kommen in Frage:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung,
- Hilfe zur Pflege zu Hause oder im Heim
- Blindenhilfe.
Wohngeld
Damit der/die Mieter:in einer Wohnung nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich abgesichert ist, wird Wohngeld nach bundesrechtlichen Vorschriften in Form eines Mietzuschusses für Mietwohnungen und in Form eines Lastenzuschusses für Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt.
Bei rechtmäßiger Gewährung ist das Wohngeld nicht zurückzuzahlen. Es erfolgt keine Unterhaltsprüfung bei Verwandten. Die Höhe des Wohngeldes hängt im Einzelnen von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, vom Einkommen und von der zu berücksichtigenden Miete ab. Die Höchstgrenze der zuschussfähigen Miete ist gestaffelt nach Personenzahl, Alter und Ausstattung der Wohnung.
Amt für Soziales, Integration und Sport
Vorsorgende Verfügungen
Amt für Soziales, Integration und Sport