Ausbau des Stöckenbergwegs
Wir bauen den Stöckenbergweg in Liebersbronn erstmalig zu einer Anbaustraße aus. Daher finden Sie nachfolgend Informationen zum Ausbau, zum Ablauf und zu den Erschließungsbeiträgen.
Baubeschluss
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Lagepläne des Ausbaus zum Download:
Typ | Name | Datum | Größe |
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Lageplan 1 (PDF, 726 KB) | 27.06.2024 | 726 KB | |
Lageplan 2 (PDF, 347 KB) | 27.06.2024 | 347 KB | |
Lageplan 3 (PDF, 485 KB) | 27.06.2024 | 485 KB |
Bebauungspläne
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Dokumente und Bebauungspläne aufgrund der Inhalte nicht barrierefrei sind.
Bebauungsplan 567
Typ | Name | Datum | Größe |
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567-Lageplan zum Bebauungsplan.jpg (JPG, 45 MB) | 16.04.2024 | 45 MB | |
567-Begründung zum Bebauungsplan (PDF, 1,5 MB) | 16.04.2024 | 1,5 MB | |
567-Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (PDF, 3,2 MB) | 16.04.2024 | 3,2 MB | |
567-Legende zum Bebauungsplan (PDF, 1,6 MB) | 16.04.2024 | 1,6 MB | |
567-Titelblatt zum Bebauungsplan (PDF, 374 KB) | 16.04.2024 | 374 KB |
Bebauungsplan 572
Typ | Name | Datum | Größe |
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572-Lageplan zum Bebauungsplan.tif (TIF, 302,5 MB) | 16.04.2024 | 302,5 MB | |
572-Begründung zum Bebauungsplan (PDF, 1,9 MB) | 16.04.2024 | 1,9 MB | |
572-Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (PDF, 3,2 MB) | 16.04.2024 | 3,2 MB | |
572-Legende zum Bebauungsplan (PDF, 1,5 MB) | 16.04.2024 | 1,5 MB | |
572-Titelblatt zum Bebauungsplan (PDF, 371 KB) | 16.04.2024 | 371 KB |
Bebauungsplan 621
Typ | Name | Datum | Größe |
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621-Lageplan zum Bebauungsplan.tif (TIF, 176,9 MB) | 16.04.2024 | 176,9 MB | |
621-Begründung zum Bebauungsplan (PDF, 2,5 MB) | 16.04.2024 | 2,5 MB | |
621-Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (PDF, 4,3 MB) | 16.04.2024 | 4,3 MB | |
621-Legende zum Bebauungsplan (PDF, 1,7 MB) | 16.04.2024 | 1,7 MB | |
621-Titelblatt zum Bebauungsplan (PDF, 387 KB) | 16.04.2024 | 387 KB |
Bebauungsplan 804
Typ | Name | Datum | Größe |
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804-Bebauungsplan (PDF, 3,4 MB) | 16.04.2024 | 3,4 MB | |
804-Lageplan des Bebauungsplans (PDF, 1,4 MB) | 16.04.2024 | 1,4 MB | |
804-Begründung zum Bebauungsplan (PDF, 7,5 MB) | 16.04.2024 | 7,5 MB | |
804-Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (PDF, 57 KB) | 16.04.2024 | 57 KB | |
804-Legende zum Bebauungsplan (PDF, 642 KB) | 16.04.2024 | 642 KB | |
804-Titelblatt zum Bebauungsplan (PDF, 361 KB) | 16.04.2024 | 361 KB |
Bauabschnitte
Erschließungsbeitrag
Gemäß § 20 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes ist die Stadt Esslingen verpflichtet, die umlegbaren Kosten zur Herstellung des Stöckenbergwegs durch das Ausstellen von Erschließungsbeitragsbescheiden abzurechnen. Geregelt ist dieses Vorgehen in der aktuellen Satzung für Erschließungsbeiträge.
95 Prozent der tatsächlich angefallenen Baukosten für die Straße werden anteilig nach Geschossfläche auf die Anlieger:innen umgelegt. Kosten für Kanal, Beleuchtung und Versorgungsleitungen werden nicht umgelegt, sondern von der Stadt getragen.
Nach Vorliegen aller Rechnungen erfolgt die Abrechnung der Erschließungsbeiträge. Das wird voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2026 sein.
Anlieger-Jour Fix
Wir stehen Ihnen während der gesamten Bauzeit gerne für Fragen zur Verfügung. Dazu veranstalten wir jeden 1. Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im jeweiligen Bauabschnitt einen Anlieger-Jour Fix. Dort können Sie ohne Anmeldung teilnehmen und Ihre Fragen einbringen.
Außerdem erhalten Sie von der Baufirma vor Ort in regelmäßigen Abständen Informationsschreiben.
Weiterführende Informationen
Nachfolgend finden Sie die Präsentationen der Infoveranstaltungen für die Anwohner:innen des Stöckenbergwegs. Diese sind aufgrund der Inhalte nicht barrierefrei.
- Präsentation der 4. Infoveranstaltung (15.04.2024) (PDF, 2,8 MB)
- Präsentation der 3. Infoveranstaltung (20.09.2022) (PDF, 4,4 MB)
- Präsentation der Infoveranstatung für Abschnitt 5 (18.11.2021) (PDF, 1,7 MB)
- Präsentation der 2. Infoveranstaltung (16.11.2021) (PDF, 557 KB)
- Präsentation der 1 Infoveranstaltung (26.05.2021) (PDF, 2 MB)
Antworten auf häufige Fragen
Kosten & Erschießungsbeiträge
Welche Grundstücke müssen Erschließungsbeiträge bezahlen?
Wann werden die Erschließungsbeiträge abgerechnet?
Wie werden die Kosten für Stromleitungen zu den jeweiligen Gebäuden aufgeteilt?
Die Umstellung auf die neuen Stromleitungen als Erdkabel lässt sich in drei Phasen und drei Kostenaufteilungen gliedern:
1. Grundlagen
Diese Arbeiten werden von der Netze BW organisiert und bezahlt. Für diese Leistungen müssen Sie als Anwohner:in des Stöckenbergwegs nichts bezahlen:
- Tiefbauarbeiten von der Straße zum Haus
- Verlegung des neuen Kabels im jeweiligen Grundstück
- Montage des neuen Hausanschlusskastens
- Installation des Niederspannungskabels
2. Hausinterne Umstellung
Der Hausanschlusskasten ist die Schnittstelle und auch die Eigentumsgrenze zwischen Netzbetreiber und Anwohner:innen.
Daher ist die Verbindung des Hausanschlusskastens mit der bestehenden Haus-Unterverteilung und weiterführenden Elektrik von Ihnen als Anwohner:in zu organisieren und zu bezahlen. Dazu müssen Sie selbst eine Elektrik-Firma beauftragen.
3. Abbau der Freileitung
Nach der erfolgreichen Umstellung der Stromversorgung auf das Erdkabel werden die bisherige Dach-Freileitung sowie der dazugehörige Dachständer demontiert.
Die Beauftragung und die Kosten für diese Demontage übernimmt die Netze BW.
Wie wird die Oberflächenentwässerung hergestellt?
Niederschlagswasser aus privaten Flächen darf nicht auf öffentliche Oberflächen geleitet werden – und umgekehrt.
Daher müssen Sie dieses Niederschlagswasser vorher beispielsweise mit einer Birco-Rinne abfangen, von wo aus es letztlich in den Kanal geleitet wird. Gewöhnlicherweise wird das Oberflächenwasser in den privaten Kanalschacht geleitet, der dann im öffentlichen Kanal mündet.
Für die Verlegung dieser Birco-Rinnen sowie den Anschluss an den öffentlichen Kanal sind Sie als Anwohner:innen zuständig.
Bauablauf
Wann finden die Bauarbeiten statt?
Wie gelange ich zu meinem Grundstück?
Die Zufahrten zu einzelnen Grundstücken können in den jeweiligen Bauabschnitten zeitweise nicht gewährleistet werden. Sollten Sie wichtige Fahrten oder Anlieferungen bis an Ihr Grundstück planen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Ihnen vor Ort eine Lösung zu finden.
Wichtig: Innerhalb der Bauabschnitte gilt Schrittgeschwindigkeit.
Wie werde ich informiert, wenn ich mein Fahrzeug vom Grundstück fahren muss?
Was passiert während der Urlaubszeit?
Auch während der Pfingst- und Sommerferien schreiten die Arbeiten im Stöckenbergweg voran.
Wichtig: Wenn Sie einige Tage oder Wochen verreisen und das Baufeld vor Ihrer Abreise näher rückt, melden Sie sich bitte bei Herrn Koulialis, dem zuständigen Projektleiter bei der Stadt Esslingen. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Gemeinsam können Sie besprechen, ob und wie Sie vor und nach Ihrer Abreise zu Ihren Grundstücken gelangen.
Gibt es Ersatzparkplätze?
Sind die Schulwege begehbar?
Wie funktioniert die Müllentsorgung?
Sie können Ihre Mülltonnen wie gewohnt vor Ihre Grundstücke stellen. Die Baufirma holt diese dort ab und bringt sie zu Sammelplätzen außerhalb des Bauabschnitts. Dort werden die Mülltonnen vom Entsorgungsbetrieb geleert. Anschließend bringt die Baufirma die Mülltonnen wieder zu Ihren Grundstücken.
Wichtig: Bitte kennzeichnen Sie Ihre Mülltonne entsprechend, damit es zu keinen Verwechslungen kommt.
Welche Versorgungsleitungen werden erneuert?
Im Zuge der Erschließung des Stöckenbergwegs werden überall Erdkabel für die Stromversorgung verlegt. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Frage „Wie werden die Kosten für Stromleitungen zu den jeweiligen Gebäuden aufgeteilt?“
In den Bauabschnitten 1 und 3 werden zudem Gas- und Wasserversorgungsleitungen erneuert. Im gesamten Bereich wird auch die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems erhöht.
Glasfaserkabel werden von der Telekom trotz intensiver Bemühungen der Stadt Esslingen nicht verlegt. Dennoch sind Lehrrohre vorgesehen, um zukünftig mit Glasfaserkabeln nachzurüsten.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Wenn Sie …
- ein dringendes Anliegen vor Ort haben, besprechen Sie es gerne direkt mit dem Polier der Baufirma vor Ort.
- eine weniger zeitkritische Frage vor Ort haben, kommen Sie gerne zum Anlieger-Jour Fix auf die Baustelle. Diese findet jeden 1. Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im jeweiligen Bauabschnitt statt.
- ein generelles Anliegen haben, melden Sie sich gerne bei Herrn Koulialis, dem zuständigen Projektleiter bei der Stadt Esslingen. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Wen erreiche ich in Notfällen?
Wichtig: Die Zufahrt für Einsatzwagen bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Sie können also wie gewohnt Notarzt, Feuerwehr oder Polizei alarmieren.
Sollten Sie an Wochenenden oder nach Feierabend Probleme mit den Leitungen oder der Stromversorgung haben, melden Sie sich bitte bei den entsprechenden Notfallkontakten:
- 24-Stunden-Hotline der Stadtwerke Esslingen: 0711 / 3907 - 222
- Störungs-Hotline der NetzeBW:
0800 3629-477 (Strom)
0800 3629-447 (Gas)
0800 3629-497 (Wasser)
Stadt Esslingen am Neckar