Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Sollten Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an uns zu wenden!
Fragen vor dem Unterricht
Ab welchem Alter sollte man den Instrumentalunterricht beginnen?
Ist Gruppen- oder Einzelunterricht besser?
Wie können wir uns anmelden?
Gibt es auch eine persönliche Beratung?
Bieten Sie auch Schnupperstunden an?
Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Warum gibt es eine Warteliste und wie lange dauert es, bis zum Unterrichtsbeginn?
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung kommen die Schülerinnen und Schüler auf die Warteliste. Sobald freie Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen, erhält der:die Angemeldete automatisch eine Nachricht durch die Musikschule.
Da wir im Voraus nicht wissen, wie viele freie Unterrichtsplätze zum Schuljahresanfang zur Verfügung stehen, können wir auch keine Auskunft über die voraussichtliche Wartezeit geben. Wir raten: melden Sie sich oder Ihr Kind frühzeitig an, denn die Platzvergabe findet nach Anmeldedatum statt.
Kann Unterricht gewechselt, wie kann gekündigt werden?
Die Abmeldung oder Ummeldung vom Unterricht ist nur zum Ende des Schulhalbjahres möglich.
Die Abmeldung muss in schriftlicher Form durch die:den Erziehungsberechtigte:n erfolgen.
Termine
- Zum Ende des Winterhalbjahres
schriftlich bis zum 31. Januar (Unterrichtsende: 31. März) - Zum Ende des Sommerhalbjahres:
schriftlich bis 31. Juli (Unterrichtsende: 30. September)
Fragen zum Unterricht
Gibt es Musikschulorchester oder -ensembles?
Findet in den Ferien Unterricht statt?
Können ausgefallene Stunden nachgeholt werden?
Durch Verhinderung von Schüler:innen (Erkrankung, Schulausflug, Schullandheimaufenthalt, u.a.) ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden.
Bei längerer Krankheit von Schüler:innen ab 3 Wochen wird nach Vorlage eines Attests bei der Schulleitung eine anteilige Erstattung ab der dritten ausgefallenen Unterrichtseinheit in Folge mit ¼ Monatsentgelt pro Unterrichtseinheit gewährt. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
Fallen seitens der Musikschule mehr als vier Unterrichtseinheiten pro Schuljahr aus, ohne dass diese nachgeholt werden können, wird das Entgelt nach Ende des Schuljahres ab dem fünften Unterrichtstermin anteilig mit ¼ des Monatsentgelts pro Unterrichtseinheit erstattet.
Gibt es Leihinstrumente und -noten?
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten, usw.) werden von Schüler:innen bzw. den Eltern beschafft.
Es empfiehlt sich beim Kauf eines Instrumentes den Rat der Lehrkraft einzuholen.
Schuleigene Instrumente können, soweit vorhanden, den Schüler:innen gegen eine Miete überlassen werden.
Fragen rund ums Geld
Wie ist das Schulgeld zu bezahlen?
Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt. Es ist in zwölf gleichen Beträgen zu Beginn eines jeden Monats zu bezahlen. Die Unterrichtsentgelte sind auch für die Ferienzeit und die gesetzlichen Feiertage zu entrichten.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch die Stadtkämmerei Esslingen wird vorausgesetzt.
Alle Informationen zum Schulgeld entnehmen Sie bitte unserer Schul- und Entgeltordnung.
Welche Ermäßigungen gibt es?
Geschwisterermäßigung
Erhalten mehrere Geschwister gleichzeitig Unterricht an der Städtischen Musikschule Esslingen, dann ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt für das 2. Kind um 20% und ab dem 3. Kind um 40 %. Diese Ermäßigung gilt nur für die Belegung des ersten Faches.
Mehrfächerermäßigung
Belegt ein:e Schüler:in ein zweites Hauptfach oder ein Ergänzungsfach, so wird auf dieses Entgelt eine Ermäßigung von 20% gewährt.
Esslinger Kulturpass
Gegen Vorlage des Esslinger Kulturpasses ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt um weitere 50% für die Belegungen aller Teilnehmer:innen einer Familie.