Förderrichtlinien

Esslingen feiert ein besonderes Jubiläum – und wir möchten euch und eure Projekte unterstützen.

Welche Voraussetzungen ihr für die Förderung erfüllen müsst, erfahrt ihr hier.

Was sind förderfähige Projekte?

Wir fördern Projekte, die

  • mit einem innovativen Ansatz und einer Strahlkraft über die Stadt hinaus die Besonderheit Esslingens zeigen
  • Menschen zusammenbringen und eine Identität mit dem Jubiläum und der Stadt schaffen
  • kulturelle Vielfalt, Toleranz, Teilhabe und Integration erlebbar machen
  • nachhaltig einen Beitrag zur Attraktivität von Esslingen leisten

Das Stadtjubiläum will das Besondere unserer Stadt und seine besonderen Orte in den Fokus rücken. Als Projektorte können bestehende Veranstaltungsorte bespielt oder neue Orte in Esslingen erschlossen werden. Auch mobile Projekte, die aufgrund ihrer Konzeption an verschiedenen Orten stattfinden, oder solche, die Orte miteinander verbinden, sind möglich.

Projekte können

  • Gestaltungsideen zur Stadtverschönerung mit direktem Bezug zum Jubiläum sein
  • Einzelveranstaltungen beispielsweise Konzerte, Sportveranstaltungen, Feste, Theaterproduktionen, Vorträge oder Bildungsveranstaltungen sein
  • mehrtägig oder wiederkehrend sein wie Reihen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen

Bestehende Veranstaltungen oder Reihen werden nicht gefördert.
Ausnahme: Weiterentwicklung oder Anpassung an die besonderen Themen des Jubiläums oder einer größeren Vernetzung in der Stadtgesellschaft durch z.B. neue Kooperationen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

  • Einzelpersonen
  • Vereine und Initiativen
  • gemeinnützige und soziale Einrichtungen
  • gemeinwohlorientierte Gesellschaften
  • Unternehmensverbände und Unternehmensvereine

Verschiedene Akteure können sich für Projekte zusammenschließen.

Aber: Kommerziell ausgerichtete Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was sind die Förderkriterien?

  • der Förderantrag muss fristgerecht und vollständig eingehen
  • ein direkter Bezug zum Stadtjubiläum und „Esslingen ist besonders“ ist zwingend notwendig
  • das Projekt findet im Kalenderjahr 2027 in Esslingen am Neckar statt oder ist 2027 abgeschlossen
  • das Projekt muss für alle zugänglich sein (z.B. nicht exklusiv für Mitglieder)
  • Projekte müssen bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Projektdurchführung das Logo des Stadtjubiläums verwenden und werden in die Kommunikation der Stadt Esslingen zum Jubiläumsjahr aufgenommen und beworben

Bestehende Veranstaltungen oder Reihen werden nicht gefördert.
Ausnahme: Weiterentwicklung oder Anpassung an die besonderen Themen des Jubiläums oder einer größeren Vernetzung in der Stadtgesellschaft durch z.B. neue Kooperationen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Förderantrag kann ausschließlich über das Online-Portal gestellt werden.

Welche Fristen gibt es für die Einreichung des Förderantrags?

Je nach Projektgröße gibt es zwei Antragsfristen:

  • 30. Oktober 2025
    Frist für große, langfristig geplante Projekte mit einem Zuschuss ab 1.000 €
  • 30. April 2026
    Frist für kleinere, kurzfristigere Projekte mit einem Zuschuss unter 3.000 €

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbetrags-Förderung, der förderfähige Betrag berechnet sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Projektausgaben und Projekteinnahmen. 

Im Vorfeld kalkuliert ihr die Projektfinanzierung und ermittelt einen Förderbetrag. Nach Abschluss des Projekts werden die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen ermittelt und der Fehlbetrag berechnet. Dieser Fehlbetrag ist letztendlich förderfähig. Er wird maximal bis zur Höhe des genehmigten Förderbetrags ausbezahlt.

Insgesamt stehen im Fördertopf der Stadt Esslingen Fördergelder in Höhe von 530.000 € für Projekte zur Verfügung.

Wann können zugesagte Fördermittel abgerufen werden?

Nach der Förderzusage könnt ihr die Mittel auf unterschiedliche Weise abrufen:

  • Teilbetrag vorab, Restbetrag nach Abschluss des Projekts
    Ihr könnt ab dem 1. Mai 2026 formlos per E-Mail mindestens 50 % der zugesagten Fördersumme abrufen. Nach Abschluss des Projekts macht ihr eine Gesamtabrechnung. Ihr erhaltet die Differenz zwischen Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen abzüglich der Vorabzahlung als Restbetrag ausbezahlt. Wichtig: Vorabzahlung und Restbetrag dürfen die zugesagte Fördersumme nicht überschreiten.
  • Komplettbetrag nach Abschluss des Projekts ohne Vorabzahlung
    Ihr macht nach Abschluss des Projekts eine Gesamtabrechnung und erhaltet die Differenz zwischen Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen ausbezahlt. Wichtig: Die Fördersumme darf dabei nicht überschritten werden.

Bitte beachten: Es handelt sich immer um eine Fehlbetragsförderung. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen gefördert wird, maximale Höhe ist die zugesagte Fördersumme.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Entscheidung erfolgt durch eine Fachjury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern städtischer Fachämter.

  • Kulturamt
  • Amt für Soziales, Integration und Sport
  • Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
  • Referat für Chancengleichheit
  • Büro des Oberbürgermeisters.

Kontakt

Simone Lämmle
Büro des Oberbürgermeisters
Telefon 0711 3512-4117

Förderung beantragen

Um eure Projekte zu fördern, bietet die Stadt Esslingen finanzielle Unterstützung.

Eure Projekte sind besonders – und wir fördern sie!