Immissionsschutz in Esslingen

Wie im gesamten Großraum Stuttgart sorgt der Verkehrslärm auch in Esslingen für eine Belastung der Bürger:innen. Erfahren Sie, was wir dagegen unternehmen.

Lärmaktionsplan

Alle Gemeinden und Städte in Deutschland haben nach § 47d BImSchG den gesetzlichen Auftrag, Lärmaktionspläne zu erarbeiten. In Esslingen werden diese auf Grundlage der veröffentlichen Umgebungslärmkarten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erarbeitet, die alle fünf Jahre aktualisiert werden. In den Lärmaktionsplänen werden darauf aufbauend Lärmschutzmaßnahmen untersucht.

Erfasst wurden für die vierte Stufe ausschließlich Hauptverkehrsstraßen, die nach den Berechnungen des Landes von mehr als mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr, d.h. 8.200 Fahrzeugen pro Tag genutzt werden. Alle übrigen Straßen, von solchen im Industriegebiet bis hin zu Wohnstraßen, waren in dieser Stufe nicht verpflichtend und wurden daher nicht untersucht. Die einzige Ausnahme stellt die Hirschlandstraße dar. Diese wurde in vergangenen Lärmaktionsplänen bereits als Lärmbrennpunkt identifiziert, aber noch nicht abschließend behandelt und daher nun ebenfalls untersucht.

TipiNameTarihBoyut
Lärmaktionsplan Stufe 4 - Untersuchungsbericht (PDF, 17,6 MB) 25.04.2025 17,6 MB
Lärmaktionsplan Stufe 4 - Endbericht (PDF, 1,7 MB) 25.04.2025 1,7 MB
Schalltechnische Untersuchung - Hirschlandstraße (PDF, 2,7 MB) 25.04.2025 2,7 MB
Schalltechnische Untersuchung - Plochinger Straße (PDF, 1,5 MB) 25.04.2025 1,5 MB
Schalltechnische Untersuchung - Hauptstraße (PDF, 1,7 MB) 25.04.2025 1,7 MB
Abwägung der Stellungnahmen (PDF, 2,8 MB) 25.04.2025 2,8 MB

Maßnahmen zum Lärmaktionsplan

Beschlossen hat der Esslinger Gemeinderat mit der vierten Stufe des Lärmaktionsplans neue Tempo-30-Abschnitte auf den folgenden Straßenabschnitten:

  • Hirschlandstraße, von der Kreuzung Wielandstraße bis auf Höhe Klinikum.
  • Plochinger Straße, von der Kreuzung Schorndorfer Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Zell.
  • Hauptstraße Zell, ab dem Kreisverkehr bis zum Ortsausgang in Richtung Altbach.

So gilt Tempo 30 in der Hauptstraße Zell ausgehend vom Kreisverkehr beispielsweise nur in Richtung Altbach, aber nicht in Richtung Innenstadt. Denn dieser Abschnitt der Hauptstraße erhielt im vergangenen Jahr bei der Sanierung lärmreduzierenden Asphaltbelag. Eingeführt werden sollen die drei neuen Tempo-30-Abschnitte voraussichtlich im Sommer 2025.

Abwägung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (PDF, 2,3 MB)

Flug- und Schienenlärm

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Plochingen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinderäte Altbach, Deizisau und Plochingen, verabschiedete im April 2019 eine Resolution gegen Fluglärm. Der GVV kritisiert darin eine deutliche Erhöhung des Fluglärmdauerschallpegels im Monatsmittel und eine übermäßige Belastung der Gemeinden durch eine vorwiegende Abwicklung des nächtlichen Luftverkehrs über Osten

Deshalb lehnt er den weiteren Ausbau des Stuttgarter Flughafens ab, fordert eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbots, eine gleichmäßige Verteilung verbleibender Nachtflüge und die Begünstigung lärm- und schadstoffarmer Flugzeuge durch Gebührenregelungen und Verbote.

Die Verwaltung und der Gemeinderat der Stadt Esslingen sehen in Bezug auf den Fluglärm ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Daher schloss sich die Stadt Esslingen nach einem Beschluss des Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats im Jahr 2019 der Resolution des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Plochingen gegen Fluglärm an.

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das nun vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.

Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden:

Zum Lärmaktionsplan Flughafen Stuttgart

Kontakt bei Lärmschutzbeschwerden


Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt und dafür zuständig, vermeidbaren Fluglärm zu reduzieren und Beschwerden zu verfolgen. Er wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) unterstützt, die die Routen der Flugzeuge exakt aufzeichnet. Verstöße gegen Lärmschutzvorschriften können damit nachgewiesen und geahndet werden.

Sie erreichen den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart per Mail an lsb@rps.bwl.de.

Bei Lärmbeschwerden sollten Sie stets folgende Informationen angeben:

  • Ihren vollständigen Namen
  • Der genaue Ort des Ereignisses
  • Datum und Uhrzeit

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Weiterführende Informationen

Auf der Website des Flughafen Stuttgart finden Sie die aktuellen Fluglärmberichte und weitere Informationen dazu.

Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie weitere Informationen über die Lärmaktionsplanung zum Schienenverkehrslärm.
Weitere Infos