Bebauungspläne für Esslingen
Ein Bebauungsplan betrifft immer nur einen bestimmten Teilbereich von Esslingen – manchmal sogar nur einzelne Grundstücke. Dieser enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Dabei umfasst ein Bebauungsplan zeichnerische Festsetzungen mit der Planzeichenerklärung, textliche Festsetzungen und eine Begründung sowie meistens auch eine Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Ein Bebauungsplan und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften sind kommunale Satzungen und besitzen den Charakter eines Gemeindegesetzes. Damit sind sie von allen am Bau Beteiligten zu beachten.
Zu seinen wesentlichen Inhalten zählen:
Die Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung sagt aus, welcher Charakter für das Gebiet vorgesehen ist. Je nachdem, ob es sich beispielsweise um ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet handelt, sind nach der Baunutzungsverordnung nur bestimmte Nutzungen zulässig. „Flächen für den Gemeinbedarf“, also Schulen oder Verwaltungsgebäude, sind durch Symbole oder Text näher bestimmt.
Durch textliche Festsetzungen können zulässige Nutzungen ausgeschlossen werden, ausnahmsweise zulässige Nutzungen können aber auch allgemein zulässig werden. Die Zweckbestimmung des festgesetzten Baugebietstyps muss jedoch gewahrt bleiben.
Das Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung ist in der Regel durch die Zahl der zulässigen Vollgeschosse und durch zwei Verhältniszahlen festgelegt:
- Die GrundfIächenzahl gibt an, wie groß die Gebäudegrundfläche im Verhältnis zum Baugrundstück sein darf.
- Die GeschossflächenzahI gibt die zulässige Gesamtfläche aller Geschosse im Verhältnis zum Baugrundstück an.
In Baugebieten, bei denen eine Einteilung nach der Zahl der Geschosse nicht sinnvoll ist, kann eine Baumassenzahl festgesetzt werden. Diese definiert, wie viel Kubikmeter umbauter Raum pro Qudratmeter Baugrundstück gebaut werden dürfen.
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse kann als Höchstmaß oder als zwingend einzuhalten festgesetzt werden. Was ein Vollgeschoss ist, bestimmt sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Die Höhe baulicher Anlagen kann durch den Bebauungsplan begrenzt werden.
Die Bauweise
Die Bauweise kann unter anderem als offene Bauweise mit Einzelhäusern, Doppelhäusern oder Hausgruppen (mit seitlichem Grenzabstand) oder als geschlossene Bauweise (ohne seitlichen Grenzabstand) festgesetzt werden.
Die überbaubare Grundstücksfläche
Durch Baugrenzen und Baulinien wird festgelegt, in welchen Grundstücksbereichen gebaut werden kann, welche Flächen also überbaubar sind.
Die Baugrenze umfasst die gesamte überbaubare Fläche. Sie können an beliebiger Stelle innerhalb der Baugrenzen bauen, dürfen diese jedoch nicht überschreiten.
Die Baulinie besagt, dass auf dieser Linie gebaut werden muss. Sie wird nur aus zwingenden gestalterischen Gründen festgesetzt. Nebenanlagen, Garagen, Carports und Stellplätze können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden, sofern im Bebauungsplan nichts anderes durch textliche Festsetzung geregelt ist.
Die grünordnerischen Belange und die Festsetzung von Grünflächen
Im Bebauungsplan können grünordnerische Belange zum Beispiel durch textlich festgesetzte Pflanzgebote und Aussagen zur Gestaltung der privaten Grünflächen geregelt sein.
Die Pflanzgebote treffen Aussagen darüber, wie und in welchem Umfang sowie möglicherweise auch in welchen Zeitraum Sie diese Anpflanzungen realisieren müssen. Solche Flächen stehen für Bebauungen jedweder Art (zum Beispiel Schuppen und Spielgeräte) nicht zur Verfügung.
Die Festsetzung von Verkehrsflächen
Dazu zählen in Bebauungsplänen beispielsweise:
- Straßen
- Gehwege
- verkehrsberuhigte Bereiche
- Bereiche für Fußgänger:innen
- Plätze
Die Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV)
Zur Umsetzung gestalterischer Ziele wird zusammen mit dem Bebauungsplan üblicherweise auch eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erlassen.
Diese Satzung beinhaltet insbesondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, an Werbeanlagen und an Einfriedigungen sowie an die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke.
Insbesondere bei der Ausweisung von Neubaugebieten oder in der Altstadt werden regelmäßig örtliche Bauvorschriften als Bestandteil des Bebauungsplanes erlassen. Beispiele für solche örtlichen Bauvorschriften sind die Farbgebung von Dächern sowie die Dachneigung und die Größe von Dachaufbauten.
In Kraft getretene Bebauungspläne
Bebauungspläne 2024
Nr. 962 Fritz-Müller-Straße/Max-Planck-Straße
- Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (PDF, 10,4 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht (PDF, 2,9 MB)
- Schallimmissionsprognose (PDF, 2,4 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 3,8 MB) und artenschutzrechtliche Stellungnahme (PDF, 815 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 1,7 MB)
- Veröffentlichungstext (PDF, 685 KB)
Nr. 961 Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Neue Weststadt/Hochschule im Planbereich 03 „Innenstadt III“ – 1. Änderung
Bebauungspläne 2023
Nr. 960 Heimstättenweg / Stahlackerweg
Nr. 959 Neuffenstraße 35-39
Bebauungspläne 2022
Nr. 958 Neue Weststadt / Baublock A
Nr. 957 Pfaffenackerstraße/Am Schönen Rain
Bebauungspläne 2021
Nr. 956 Bebauungsplan Obertürkheimer Straße / Emil-Kessler-Straße (Ergänzung)
Nr. 955 Dieselstraße/Gewerbepark (nördlicher Teil)
Nr. 954 Adlerstraße 2 und 2/1
Typ | Name | Datum | Größe |
|
Artenschutzgutachten (PDF, 2,2 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
2,2 MB
|
|
Bebauungsplan, vorhabenbezogen (PDF, 10,6 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
10,6 MB
|
|
Begründung (PDF, 389 KB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
389 KB
|
|
Text der amtlichen Bekanntmachung (PDF, 372 KB)
vorhabenbezogener Bebauungsplan Adlerstraße 2 und 2/1 mit örtlichen Bauvorschriften
|
01.03.2024
|
372 KB
|
|
Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF, 6,6 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
6,6 MB
|
Nr. 953 Bahnhofstraße/Martinstraße - 1. Änderung
Typ | Name | Datum | Größe |
|
Bebauungsplan, vorhabenbezogen (PDF, 2,1 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
2,1 MB
|
|
Begründung (PDF, 4,7 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
4,7 MB
|
|
Stellungnahme zum Schallimmisionsschutz (PDF, 13,1 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
13,1 MB
|
|
Text der amtlichen Bekannmachung (PDF, 187 KB)
|
01.03.2024
|
187 KB
|
|
Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF, 3,7 MB)
(nicht barrierefrei)
|
01.03.2024
|
3,7 MB
|
Nr. 952 Fritz-Müller-Straße/Sirnauer Brücke
Bebauungspläne 2020
Typ | Name | Datum | Größe |
|
Bebauungsplan mit (Textteil und örtlichen Bauvorschriften) (PDF, 5,1 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
5,1 MB
|
|
Begründung mit Umweltbericht (PDF, 982 KB)
|
06.03.2024
|
982 KB
|
|
Schallgutachten (PDF, 4,9 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
4,9 MB
|
|
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 1,7 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
1,7 MB
|
|
Text amtliche Bekanntmachung (PDF, 108 KB)
|
06.03.2024
|
108 KB
|
|
Zusammenfassende Erklärung (PDF, 267 KB)
|
06.03.2024
|
267 KB
|
Nr. 950 Alexanderstraße / Gollenholzweg
Typ | Name | Datum | Größe |
|
Bebauungsplan mit (Textteil und örtlichen Bauvorschriften) (PDF, 1,9 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
1,9 MB
|
|
Begründung mit Umweltbericht (PDF, 12,5 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
12,5 MB
|
|
Grünordnungsplan (PDF, 28,2 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
28,2 MB
|
|
Schallgutachten (PDF, 12,4 MB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
12,4 MB
|
|
Text amtliche Bekanntmachung (PDF, 157 KB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
157 KB
|
|
Zusammenfassende Erklärung (PDF, 354 KB)
(nicht barrierefrei)
|
06.03.2024
|
354 KB
|
Nr. 948 Dieselstraße / Gewerbepark (südlicher Teil)
Nr. 947 Berliner Straße / Mettinger Straße
Nr. 945 Neue Weststadt / Hochschule
Bebauungspläne 2019
Nr. 944 Obertürkheimer Straße/Weinstraße (südlicher Teil)
Bebauungspläne 2018
Hinweise
Bitte achten Sie beim Ausdruck auf die Maßstäblichkeit (siehe Druckeinstellung an Ihrem Drucker). Wenn Sie einen maßstäblichen Ausdruck der Planzeichnung von uns benötigen, erhalten Sie diesen gegen Gebühr während der Sprechzeiten beim Bürgerbüro Bauen. Alternativ können Sie Ihren Ausdruck auch per E-Mail anfordern:
bauen@esslingen.de
Auskünfte zum geltenden Planungsrecht erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro Bauen.
Da sich das Geoportal noch im Aufbau befindet und Bebauungspläne zum Teil nicht digital vorhanden sind, können nicht alle Bebauungspläne abgerufen werden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Zur Übersicht verfügbarer Bebauungspläne (Galerieansicht)
Im Geoportal werden verfügbare Bebauungspläne mit einer blauen Umgrenzung und deren Nummer (innerhalb der Umgrenzung) dargestellt.
Zum Geoportal (Kartenansicht)
Die Planzeichnungen beinhalten nicht das aktuelle Kataster. Die Bebauungspläne basieren auf der Grundlage des zur Zeit der Erstellung verwendeten Katasters. Das aktuelle Kataster erhalten Sie hier:
Amt für Vermessung und Geoinformation (Landratsamtes Esslingen)
Die kompletten Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur im Bürgerbüro Bauen des Technischen Rathauses eingesehen werden.
Stadtplanungsamt
Städtebau
Planungsrecht
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Fax
0711 3512553284
Bürgerbüro Bauen
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Fax
0711 3512-553500
Sprechzeiten des Bürgerbüro Bauen
Montag & Dienstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Das könnte Sie auch interessieren