Sondernutzung im öffentlichen Raum

Ein Teil der Esslinger Innenstadt wurde nach dem Denkmalschutzgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Um ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild sicher zu stellen, wurden die Gestaltungsrichtlinien für private Möblierung im öffentlichen Raum eingeführt.

Nachfolgend finden Sie die Grundlagen für die Genehmigungen des Ordnungs- und Standesamtes für Warenauslagen und Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Verkehrsfläche mit Maßen und Gestaltungsmöglichkeiten der Möblierung sowie Bepflanzung.

Bitte beachten Sie, dass die Pläne der Sondernutzungsflächen nicht barrierefrei sind.

TypNameDatumGröße
Gestaltungsrichtlinien für private Sondernutzung öffentlicher Raum (PDF, 1,2 MB) 31.07.2024 1,2 MB
Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien und Straßentypen (PDF, 6,4 MB) 05.09.2023 6,4 MB
Sondernutzungsflächen Beispielpläne (PDF, 201 KB) 08.08.2024 201 KB
Sondernutzung Musterbeispiele Volants (PDF, 52 KB) 31.07.2024 52 KB

Sondernutzungssatzungen im Ortsrecht

Auch die im Ortsrecht festgelegten Satzungen für Sondernutzungen in der Fußgängerzone und an den öffentlichen Straßen sind zu beachten. (Ordnungsnummer 1/4 bis 1/6 im Ortsrecht)

Ordnungs- und Standesamt

Verkehr

Verkehr
Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-552839