Nutzung des öffentlichen Raums

Veranstalter:innen, Gewerbetreibende und Gastronom:innen: Der öffentliche Raum steht in Esslingen allen gleichermaßen zur privaten Nutzung zur Verfügung.

Wenn Sie den öffentlichen Raum für Veranstaltungen, Werbung, Warenauslagen oder Außenbewirtschaftungen zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie dafür die Erlaubnis durch das Ordnungs- und Standesamt.

Stadt Esslingen am Neckar

Veranstaltungsorganisation

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Verkehr
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