Europawahl 2024
Vom 06. bis 9. Juni 2024 wird ein neues Europäisches Parlament von den Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union gewählt und über die Verteilung der rund 700 Sitze im Europäischen Parlament entschieden.
- Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland ist der 09. Juni 2024
- Das Wahlalter für die Europawahl 2024 wurde erstmals in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt
- Analog zu den Gemeinderatswahlen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren wählen
Stimmzettel für die Europawahl am 09.06.2024
Typ | Name | Datum | Größe |
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Stimmzettelmuster Europawahl 2024 (PDF, 71 KB) | 05.05.2024 | 71 KB |
Hinweise für Wählende
Wahlrecht zur Europawahl
Zur Europawahl in Esslingen am Neckar wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- am Wahltag als Deutscher oder Unionsbürger mindestens seit dem 09.03.2024 hier Ihren Hauptwohnsitz haben
Als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Für die Teilnahme bei der Europawahl werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen:
- wahlberechtigte Deutsche, die am 09.03.2024 mit Hauptwohnsitz in Esslingen am Neckar gemeldet sind.
- wahlberechtigte Unionsbürger, die auf Antrag bereits zur Europawahl 2019 oder zu vorhergehenden Europawahlen ab 1999 in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Alle anderen Personen müssen sich aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen!
Informationen für Rückkehrende nach Esslingen am Neckar
Wenn Sie als Deutscher oder Unionsbürger nach dem 09.03.2024 Ihren Hauptwohnsitz in die Stadt Esslingen am Neckar verlegen und bereits nach Vollendung Ihrer vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben, können Sie sich bis zum 19.05.2024 bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiter Informationen sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.
Information für im Ausland lebende Deutsche
Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Bitte senden Sie als deutsche:r Mitbürger:in, wenn Sie im Ausland leben, Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original bis spätestens 19.05.2024 (Datum des Eingangs) an:
Stadt Esslingen am NeckarWahlamtRathausplatz 273728 Esslingen
Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Informationen für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Unionsbürger
In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Wenn Sie in Deutschland wählen wollen und noch nicht ins Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen sind, müssen Sie sich bis zum 19.05.2024 eintragen lassen.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiter Informationen sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original bis spätestens 19.05.2024 (Datum des Eingangs) an:
Stadt Esslingen am Neckar
Wahlamt
Rathausplatz 2
73728 Esslingen
Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Dezernat für Ordnung, Soziales, Bildung, Kultur und Sport