Briefwahl - Wählen mit Wahlschein
Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Ab sofort können Sie Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen postalisch, per E-Mail oder persönlich beantragen.
Die Briefwahlstelle befindet sich in der Schickhardthalle im Alten Rathaus und ist vom 6. Mai 2024 bis zum 07. Juni 2024 - 18 Uhr geöffnet.
Häufige Fragen
Wie beantragen Sie einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen?
Anträge via Telefon oder SMS sind nicht zulässig.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Esslingen am Neckar zu beantragen:
- via Onlineformular
(Die Beantragung über das Onlineformular ist bis Donnerstag, 06.06.2024 um 11 Uhr möglich)
Für die Beantragung über das Onlineformular benötigen Sie Ihre Wahlschein-Nummer, welche auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist.
- mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an wahlamt@esslingen.de
- per Fax an +49 711 3512-55 3346
- per Post
- persönlich in der Briefwahldienststelle ab dem 06. Mai 2024
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich in der Briefwahldienststelle beantragen, haben Sie die Möglichkeit dort per Briefwahl zu wählen.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ca. ab der 19. Kalenderwoche - Anfang Mai 2024 mit der BW-Post versandt.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen getrennt versendet werden.
Welche Daten müssen Sie im Briefwahl-/ Wahlscheinantrag angeben?
- Ihren Familiennamen
- Ihre(n) Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden, geben Sie auch diese Adresse an. - Ihre Wahlschein-Nr. und Ihren Wahlbezirk
- Für den Fall möglicher Rückfragen helfen Sie uns, wenn Sie uns zudem Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse nennen.
Können Sie für andere die Briefwahlunterlagen beantragen?
Wenn Sie für jemand anderen den Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen wollen, müssen Sie durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Für die Erteilung der Vollmacht kann der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Wichtig ist die eigenhändige und originale Unterschrift des Vollmachtgebers (Schreibbehinderte ausgenommen).
Für die Europawahl darf ein Bevollmächtigter höchstens vier Wahlberechtigte vertreten; bei den Kommunalwahlen ist die Anzahl der Vertretungen nicht begrenzt.
Bis wann können Sie den Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragen?
Das Onlineformular zum Briefwahl-/ Wahlscheinantrag ist nur bis Donnerstag, 06.06.2024, 11 Uhr, verfügbar; danach ist der Link nicht mehr aktiv.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag vor der Wahl (07.06.2024), 18 Uhr beantragen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 08.06.2024, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, die Unterlagen bei der Briefwahldienststelle abzuholen oder abholen zu lassen.
Bis wann müssen Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Die beiden Wahlbriefe (gelb für Kommunalwahl, hellrot für Europawahl) mit Ihren ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Esslingen am Neckar bis spätestens am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) bis 18 Uhr vorliegen.
Am Wahltag bis 18 Uhr können die Wahlbriefe direkt in der Briefwahldienststelle abgeben oder nur in den Briefkasten am Neuen Rathaus, Rathausplatz 2, 73728 Esslingen am Neckar, eingeworfen werden
Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.
In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.
Wer zahlt das Porto?
Innerhalb Deutschlands
Der Wahlbrief muss bei der Rücksendung an uns per Post nicht frankiert werden. Es besteht eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Post AG.
Aus dem Ausland
Bei der Rücksendung aus dem Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür müssen Sie als Wähler übernehmen.
Dezernat für Ordnung, Soziales, Bildung, Kultur und Sport