Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer
Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen.
Muss ich bei der Stadt vorsorglich Widerspruch einlegen, obwohl bereits beim Finanzamt Einspruch eingelegt wurde?
Muss ich zahlen, auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe?
Warum bekomme ich einen Steuerbescheid, obwohl das Grundstück gar nicht mehr in meinem Eigentum ist?
Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt den Eigentumswechsel noch nicht verarbeitet hat.
Die Stadt ist nicht berechtigt, dies im Vorgriff zu machen. Solange Ihr Verkauf der Stadt Esslingen noch nicht bekannt ist, sind Sie noch in der Pflicht, die Grundsteuer für 2025 zu entrichten. Erst wenn das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid an die Stadt Esslingen schickt, erhalten wir formal Kenntnis von Ihrem Verkauf.
Berücksichtigen Sie bitte den Weg vom Notar über das Grundbuchamt über das Finanzamt zur Steuerabteilung der Stadt Esslingen - dies kann bis zu 12 Monaten nach dem Verkauf dauern.
Sobald wir vom Bescheid Kenntnis erlangen, erhalten Sie automatisch rückwirkend eine Gutschrift und die neuen Eigentümer werden steuerpflichtig.
Soll ich den Steuerbescheid an die Stadt zurück schicken, wenn ich meine, nicht der richtige Adressat zu sein?
Warum bekommen bei einer Erbengemeinschaft alle einen Bescheid?
Bei einer Erbengemeinschaft haften alle Erben. Deshalb erhält jeder Erbe einen Grundsteuerbescheid, die Summe ist jedoch nur einmal zu bezahlen und nicht von jedem. Sehr hilfreich ist es, wenn sich Erbengemeinschaften untereinander absprechen, wer was bezahlt. Das können auch aufgeteilte Beträge sein, in der Summe muss es dann aber wieder der Gesamtbetrag sein.
Warum ist die Grundsteuer höher oder niedriger als bisher?
Wie kann ich von Jahreszahlung auf Viertelsjahreszahlung (oder umgekehrt) umstellen?
Die Umstellung von Jahres- auf Vierteljahreszahler und umgekehrt sind nach Landesgrundsteuergesetz nur möglich fürs Folgejahr. Das muss bis spätestens 30.09.25 für 2026 beantragt werden. Für die Umstellung von Jahresraten auf vierteljährliche Zahlung für das Jahr 2025 haben wir eine ausnahmsweise Stundungsregelung.
Warum gibt es abweichende Raten bei Vierteiljahreszahlern?
Gelegentlich kommt es vor, dass bei der Aufteilung des Grundsteuerjahresbetrags in 4 Raten eine abweichende Schlussrate entsteht; dies hat nichts mit mangelnden Rechenkünsten, sondern mit unseren Programmen zu tun. Bei Einrichtung eines Dauerauftrags kann in 4 gleichen Raten gezahlt werden, auch wenn dies von der Vorgabe im Bescheid abweicht. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetrag über das Jahr gesehen stimmt. Wenn Sie ein SEPA-Mandat eingerichtet haben, dann wird immer der richtige Betrag zur Fälligkeit abgebucht.