Rundfunkbeitrag
Beitragsservice ARD/ ZDF/ Deutschlandradio
Stadtteil
- regional
Kategorien
- Beratung und Hilfe
- Finanzielle Ansprüche und Hilfen
Angebot
Beschreibung
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger:innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG. Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag. Erhalten Menschen bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Anträge sind erhältlich bei: Stadt Esslingen am Neckar, Ordnungs- und Standesamt, BürgerInfo, Beblingerstraße 3, 73728 Esslingen