Immissionsschutz in Esslingen

Wie im gesamten Großraum Stuttgart sorgt der Verkehrslärm auch in Esslingen für eine Belastung der Bürger:innen. Erfahren Sie, was wir dagegen unternehmen.

Lärmaktionsplan

Alle Gemeinden und Städte in Deutschland haben nach §47 BImSchG den gesetzlichen Auftrag, Lärmaktionspläne zu erarbeiten. In Esslingen werden diese auf Grundlage der veröffentlichen Umgebungslärmkarten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erarbeitet, die alle fünf Jahre aktualisiert werden. In den Lärmaktionsplänen werden darauf aufbauend Lärmschutzmaßnahmen untersucht.

Der letzte Lärmaktionsplan der Stufe 3 für Esslingen wurde 2021 beschlossen. Er umfasst neben konkreten Lärmschutzmaßnahmen auch eine strategische Lärmkartierung. Die Karten fassen zusammen, welche Verkehrslärmquellen in den jeweiligen Gebieten betrachtet werden und welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen. Zudem wird die Anzahl der Menschen angegeben, die in den betroffenen Bereichen gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Nun wurde im jüngsten Mobilitätsausschuss des Esslinger Gemeinderats die bereits vierte Stufe dieses Lärmaktionsplans vorgestellt. Untersucht wurden dabei beispielsweise die Neckarstraße, die Plochinger Straße, die Wielandstraße oder die Schorndorfer Straße. Ab Montag, 15. Juli, startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur vierten Stufe des Lärmaktionsplans.

Als Basis des Lärmaktionsplans dient eine Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Erfasst wurden dabei in Esslingen ausschließlich die Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag genutzt werden. Alle übrigen Straßen, von Straßen im Industriegebiet bis hin zu Wohnstraßen, waren in der vierten Stufe nicht verpflichtend und wurden daher nicht untersucht. Die einzige Ausnahme stellt die Hirschlandstraße dar. Diese wurde in vergangenen Lärmaktionsplänen bereits als Lärmbrennpunkt identifiziert, aber noch nicht abschließend behandelt und daher in der vierten Stufe ebenfalls untersucht. Mit den neuen Ergebnissen können nun Lärmminderungsmaßnahmen wie ein mögliches LKW-Durchfahrtsverbot genauer geprüft werden.

Im Ergebnis zeigte sich, dass die meisten Lärmbrennpunkte bereits in früheren Stufen erfasst wurden - etwa die Schorndorfer Straße, die Kies- und Entengrabenstraße oder die Wielandstraße. Neu hinzugekommen sind nun die Plochinger Straße nach der Kreuzung Schorndorfer Straße in Richtung Zell sowie die Hauptstraße in Zell.

Informationen zur Beteiligung

Zum Zwischenbericht der vierten Stufe des Lärmaktionsplans können Bürgerinnen und Bürger nun ab Montag, 15. Juli, bis Freitag, 23. August 2024, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahmen abgeben. Zusätzlich liegen die Unterlagen auch in Papierform im Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257) des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen, aus.

Die Unterlagen sind auf der städtischen Webseite im Beteiligungsportal Bauen abrufbar.

Nächste Schritte

Nach der nun beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Anschließend wird dieser Entwurf zusammen mit ersten Maßnahmen zur Lärmminderung beispielsweise mit dem Städtischen Verkehrsbetrieb oder dem Ordnungsamt abgestimmt. Voraussichtlich im Herbst soll die vierte Stufe des Lärmaktionsplans dann vom Esslinger Gemeinderat beschlossen werden.

Zu Beginn des Jahres 2025 wird zudem auf mehreren Streckenabschnitten im Stadtgebiet Tempo 30 eingeführt. Die Umstellungen sind noch Teil der dritten Stufe des Lärmaktionsplans. Auf Tempo 30 umgestellt werden die Krummenackerstraße ab der Sulzgrieser Steige, die Maienwalterstraße sowie der anschließende Teil der Sulzgrieser Straße bis Gebäude 95, die Krummenackerstraße zwischen Mittlerer Beutau und  Krummenackerstraße 103/109, die Ruiterstraße zwischen Gebäude 41 und Brunnenstraße, die Mülbergerstraße zwischen Grabbrunnenstraße und Wielandstraße sowie die Neckarstraße zwischen L 1150 und Plochinger Straße.

Lärmaktionsplan Stufe 4

Die LUBW hat die neuen Lärmkarten  aus dem Jahr 2022 veröffentlicht.
Zur Lärmkarte für Esslingen

Flug- und Schienenlärm

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Plochingen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinderäte Altbach, Deizisau und Plochingen, verabschiedete im April 2019 eine Resolution gegen Fluglärm. Der GVV kritisiert darin eine deutliche Erhöhung des Fluglärmdauerschallpegels im Monatsmittel und eine übermäßige Belastung der Gemeinden durch eine vorwiegende Abwicklung des nächtlichen Luftverkehrs über Osten

Deshalb lehnt er den weiteren Ausbau des Stuttgarter Flughafens ab, fordert eine strikte Einhaltung des Nachtflugverbots, eine gleichmäßige Verteilung verbleibender Nachtflüge und die Begünstigung lärm- und schadstoffarmer Flugzeuge durch Gebührenregelungen und Verbote.

Die Verwaltung und der Gemeinderat der Stadt Esslingen sehen in Bezug auf den Fluglärm ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Daher schloss sich die Stadt Esslingen nach einem Beschluss des Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats im Jahr 2019 der Resolution des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Plochingen gegen Fluglärm an.

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das nun vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.

Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden:

Zum Lärmaktionsplan Flughafen Stuttgart

Kontakt bei Lärmschutzbeschwerden


Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt und dafür zuständig, vermeidbaren Fluglärm zu reduzieren und Beschwerden zu verfolgen. Er wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) unterstützt, die die Routen der Flugzeuge exakt aufzeichnet. Verstöße gegen Lärmschutzvorschriften können damit nachgewiesen und geahndet werden.

Sie erreichen den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart per Mail an lsb@rps.bwl.de.

Bei Lärmbeschwerden sollten Sie stets folgende Informationen angeben:

  • Ihren vollständigen Namen
  • Der genaue Ort des Ereignisses
  • Datum und Uhrzeit

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Weiterführende Informationen

Auf der Website des Flughafen Stuttgart finden Sie die aktuellen Fluglärmberichte und weitere Informationen dazu.

Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie weitere Informationen über die Lärmaktionsplanung zum Schienenverkehrslärm.
Weitere Infos