Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4 Esslingen am Neckar

Bild Lärmaktionsplan - Maßnahmen

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan für die Stadt Esslingen am Neckar - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

die Stadt Esslingen am Neckar bearbeitet aktuell die 4. Stufe des Lärmaktionsplan, der alle 5 Jahre fortgeschrieben werden muss (§47d Abs. 5 BImSchG). Dafür ist ein Untersuchungsbericht LAP 4 zur Überprüfung der bisher aufgestellten Lärmaktionspläne erarbeitet bzw. aufgestellt worden, der als Entwurf vorliegt und zu dem Sie eine Stellungnahme abgeben können.

Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt des Textes aus dem Amtsblatt und die aktuell zu veröffentlichenden Unterlagen ein.
Die Unterlagen (in Papierform) liegen zusätzlich öffentlich im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen aus und können dort eingesehen werden.

Veröffentlichung / Auslage

15. Juli bis einschließlich 23. August 2024

Einsichtnahmezeiten

Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.

Wochentag Uhrzeit
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Für die Einsichtnahme in die Unterlagen und deren Erläuterung können Sie vorab innerhalb der genannten Zeiten der Auslage einen Termin vereinbaren. Melden Sie sich dazu telefonisch unter 0711/3512- 2542 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de.

Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de senden oder direkt über das Formular Online-Stellungnahme abgeben.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.

Unterlagen Stufe 4 Lärmaktionsplan

Unterlagen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 4

Die Dokumente der Stufe 3 finden Sie unter "weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung".

Stellungnahme

Während der Auslage können Sie Stellungnahmen elektronisch abgeben.

Hier haben Sie als rger:in oder interessierte Person (Öffentlichkeit) die Möglichkeit, sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme elektronisch über das Online-Formular abzugeben:
Zur Stellungnahme für Bürger:innen

Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail senden: stellungnahme@esslingen.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.

Hier können Sie als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange schriftliche Stellungnahmen (upload) abgeben.
Zur Stellungnahme für Behörden

Datenschutz

Hier können Sie das Formblatt mit den Hinweisen zum Datenschutz bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO einsehen.

Information aus dem Amtsblatt

Hier können Sie den Text aus dem Amtsblatt einsehen.

Text aus dem Amtsblatt zum Lärmaktionsplan (PDF, 540 KB)

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung

Vorherige Stufe 3 des Lärmaktionsplanes

Nachfolgend finden Sie den Lärmaktionsplan der Stufe 3 (Teilplan Straßenverkehrslärm) und weitere ergänzende Dokumente zum Download. Bitte beachten Sie, dass die Lärmaktionspläne der Stadt Esslingen ausschließlich den Straßenverkehrslärm umfassen.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um unseren Lärmaktionsplan gerne an immissionsschutz@esslingen.de.

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