Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4 Esslingen am Neckar

Bild Lärmaktionsplan - Maßnahmen

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan für die Stadt Esslingen am Neckar - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

die Stadt Esslingen am Neckar bearbeitet aktuell die 4. Stufe des Lärmaktionsplan, der alle 5 Jahre fortgeschrieben werden muss (§47d Abs. 5 BImSchG). Dafür ist ein Untersuchungsbericht LAP 4 zur Überprüfung der bisher aufgestellten Lärmaktionspläne erarbeitet bzw. aufgestellt worden, der als Entwurf vorliegt und zu dem Sie eine Stellungnahme abgeben können.

Veröffentlichung / Auslage

15. Juli bis einschließlich 23. August 2024

Stadt Esslingen am Neckar

Immissionsschutz

Stadtentwicklung
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Leonie Groß
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Gebäude Technisches Rathaus
Raum 240