Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4 Esslingen am Neckar
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan für die Stadt Esslingen am Neckar - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
die Stadt Esslingen am Neckar bearbeitet aktuell die 4. Stufe des Lärmaktionsplan, der alle 5 Jahre fortgeschrieben werden muss (§47d Abs. 5 BImSchG). Dafür ist ein Untersuchungsbericht LAP 4 zur Überprüfung der bisher aufgestellten Lärmaktionspläne erarbeitet bzw. aufgestellt worden, der als Entwurf vorliegt und zu dem Sie eine Stellungnahme abgeben können.
Veröffentlichung / Auslage
15. Juli bis einschließlich 23. August 2024
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240