Finanzielle Unterstützung

Sie beziehen Sozialleistungen oder haben ein niedriges Einkommen? Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Vergünstigungen vor, die Sie ganz einfach über eine Online-Anwendung beantragen können.

Kulturpass

Kostenlos oder vergünstigt in Konzerte, Museen, Musikschule, Theater und mehr! Der Kulturpass richtet sich an alle, die Sozialleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.

Das bietet der Kulturpass

Zurzeit arbeiten wir an der Vereinheitlichung der Kulturpass-Vorteile. Bitte beachten Sie, dass die Neuerungen noch nicht von allen Kultureinrichtungen umgesetzt wurden.

  • Freikarten für Veranstaltungen
    Die Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Esslingen bieten Kulturpass-Inhaber:innen freien Eintritt zu ihren Veranstaltungen an. Die Eintrittskarten bestellen Sie selbst telefonisch oder online. Die Karten holen Sie an der Abendkasse unter Vorlage Ihres Kulturpasses ab. Bei einigen Kulturorten gibt es Sonderregelungen, zum Beispiel stehen bei Premieren manchmal keine Karten zur Verfügung. 
  • Ermäßigte Unterrichtsgebühren an der Städtischen Musikschule
    Für Besitzer:innen des Esslinger Kulturpasses ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren in der Städtischen Musikschule um 50% für die Belegungen aller Teilnehmenden einer Familie.
  • Kurse und Workshops
    In Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. der Volkshochschule können Sie ausgewählte Kurse und Workshops umsonst oder reduziert besuchen.
  • Kostenfreie Nutzung der städtischen Kultureinrichtungen
    Die Stadtbücherei, die Städtischen Museen und Galerien können Sie mit dem Kulturpass umsonst nutzen.

Hier können Sie den Kulturpass nutzen

Hier finden Sie die nächsten Veranstaltungen, die Sie mit dem Kulturpass besuchen können. Viele weitere Veranstaltungen finden Sie im städtischen Veranstaltungskalender. Dort sind Kulturpass unterstützte Veranstaltungen entsprechend gekennzeichnet.

Abbildung Kulturpass

Hier gilt der Kulturpass

So bekommen Sie den Kulturpass

  • Sie haben Anspruch auf den Kulturpass, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.
  • Der Kulturpass gilt in Esslingen am Neckar.
  • Die Antragstellung und Ausgabe des Kulturpasses erfolgt kostenfrei über eine Online-Anwendung.
    Sie können den Kulturpass auch telefonisch oder per E-Mail beantragen.

Nicht verwechseln: Kulturpass und Kulturpass٪

Für Menschen, die keinen Anspruch auf den Kulturpass haben, gibt es den Kulturpass٪ (gesprochen: Kulturpass Skonto). Dieser kostet 40€, gilt ein Jahr und gewährt 20% Rabatt in Esslinger Kultureinrichtungen. 

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 08-12 Uhr
Di. 14-16 Uhr
Do. 14-18 Uhr

Stadtpass für Kinder und Jugendliche

Der Schwimmbadbesuch, ein Kurs an der Volkshochschule, neue Inliner oder Fußballschuhe - das alles sind Dinge, die sich Familien mit niedrigen Einkommen oft nicht leisten können. Ihnen greift Esslingen am Neckar mit dem Stadtpass unter die Arme. 

Das bietet der Stadtpass

Jede berechtigte Familie erhält ein jährliches Budget von 250 € pro Kind zur freien Verfügung. Das Geld kann in den Bereichen Freizeit, Bildung und Sport eingesetzt werden.

Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende in Esslingen am Neckar, die Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen oder ein niedriges Einkommen haben

Ermäßigung für Grundschulbetreuung

Solange Sie einen gültigen Stadtpass besitzen, können Sie auch eine Ermäßigung für die Grundschulbetreuung auf das Elterngelt erhalten. Legen Sie dazu den Stadtpass beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung vor. 

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2253
Fax 0711 3512-3085

Hier können Sie den Stadtpass nutzen

Sie können den Stadtpass für verschiedene Aktivitäten im Landkreis Esslingen nutzen. Hier eine Auswahl:

Bildung

  • Volkshochschule Esslingen
  • Familienzentrum Esslingen
  • Fobi:aktiv
  • Mütterzentrum
  • Elternschule am Klinikum
  • Deutsches Rotes Kreuz/Malteser

Sport

  • Eissportstadium Esslingen
  • Private Sportclubs

Freizeit

  • Traumpalast Esslingen
  • Tanzschule Ake
  • Tanz ES
  • Kunstakademie Esslingen
  • Private Tanzschulen
  • Ballettschulen
  • Mingolfanlage Jägerhaus
  • Waldbühne Berkheim
  • Neckarfreibad
  • Freibad Berkheim
  • Nymphea
  • Laser Base Esslingen
  • Forum Esslingen
  • Familienzentrum Mettingen
  • Mehrgenerationen- und Bürgerhaus Pliensauvorstadt
  • Jugendfarm Esslingen
  • Sportbekleidung (nur in Verbindung mit einer Vereinsmitgliedschaft)

So bekommen Sie den Stadtpass

Schritt 1
Sie können den Stadtpass ganz einfach online beantragen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie zwei E-Mails: eine Bestätigung mit einem Link zum digitalen Stadtpass und eine zweite Mail mit dem Passwort. 

Schritt 2
Nachdem Sie eine Aktivität in einer der oben aufgeführten Einrichtungen unternommen haben, können Sie im Nachgang ganz leicht den Beleg bei uns einreichen. Daher bewahren Sie die Belege oder Kassenzettel bitte gut auf.

Schritt 3
Laden Sie ganz einfach Ihren Beleg im digitalen Stadtpass hoch (dazu benötigen Sie die Bestätigungsmail mit Passwort)

Schritt 4
Wir überweisen Ihnen die erstattungsfähigen Kosten zurück. Insgesamt stehen Ihnen so 250 € pro Person zu.

Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne. Die Anspruchsberechtigung wird von uns im Einzelfall geprüft.

Übrigens: Der Stadtpass berechtigt Sie auch zum Erhalt des Esslinger Kulturpasses!

Landesfamilienpass

Zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten, Museen und andere Attraktionen können Sie mit dem Landesfamilienpass unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Das bietet der Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte erhalten Kinder und deren Bezugspersonen, die ihren ständigen Wohnsitz im Land Baden-Württemberg haben, vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. 

So bekommen Sie den Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Den Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Hartz IV oder Kindergeldzuschlagsberechtigt sind
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammen leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind
  • wohngeldberechtigte Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen

Den Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte können Sie über unsere Online-Anwendung beantragen.

Amt für Soziales Integration und Sport

Bürgerservice Soziales

Bürgerservice Soziales - Teilhabe
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar

Donnerstags offene Sprechstunde, andere Wochentage nach Vereinbarung

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