Finanzielle Unterstützung
Sie beziehen Sozialleistungen oder haben ein niedriges Einkommen? Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten für Vergünstigungen vor, die Sie ganz einfach über eine Online-Anwendung beantragen können.
Kulturpass
Kostenlos oder vergünstigt in Konzerte, Museen, Musikschule, Theater und mehr! Der Kulturpass richtet sich an alle, die Sozialleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.
Das bietet der Kulturpass
Mit dem Kulturpass gibt es freien Eintritt zu Kulturveranstaltungen, in der Stadtbücherei, den Museen und der Städtischen Galerie Villa Merkel. In der Städtischen Musikschule gibt es 50% auf das Entgelt für die Belegungen aller Teilnehmer:innen einer Familie. In Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. der Volkshochschule können ausgewählte Kurse und Workshops umsonst oder reduziert besucht werden.
Nähere Informationen gibt es unter
So bekommen Sie den Kulturpass
- Sie haben Anspruch auf den Kulturpass, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen oder ein niedriges Einkommen haben.
- Der Kulturpass gilt in Esslingen am Neckar.
- Die Antragstellung und Ausgabe des Kulturpasses erfolgt kostenfrei über eine Online-Anwendung.
Sie können den Kulturpass auch telefonisch oder per E-Mail beantragen.
Stadtpass für Kinder und Jugendliche
Der Schwimmbadbesuch, ein Kurs an der Volkshochschule, neue Inliner oder Fußballschuhe - das alles sind Dinge, die sich Familien mit niedrigen Einkommen oft nicht leisten können. Ihnen greift Esslingen am Neckar mit dem Stadtpass unter die Arme.
Das bietet der Stadtpass
Jede berechtigte Familie erhält ein jährliches Budget von 250 € pro Kind zur freien Verfügung. Das Geld kann in den Bereichen Freizeit, Bildung und Sport eingesetzt werden.
Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende in Esslingen am Neckar, die Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen oder ein niedriges Einkommen haben
Ermäßigung für Grundschulbetreuung
Solange Sie einen gültigen Stadtpass besitzen, können Sie auch eine Ermäßigung für die Grundschulbetreuung auf das Elterngelt erhalten. Legen Sie dazu den Stadtpass beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung vor.
Hier können Sie den Stadtpass nutzen
Sie können den Stadtpass für verschiedene Aktivitäten im Landkreis Esslingen nutzen. Hier eine Auswahl:
Bildung
- Volkshochschule Esslingen
- Familienzentrum Esslingen
- Fobi:aktiv
- Mütterzentrum
- Elternschule am Klinikum
- Deutsches Rotes Kreuz/Malteser
Sport
- Eissportstadium Esslingen
- Private Sportclubs
Freizeit
- Traumpalast Esslingen
- Tanzschule Ake
- Tanz ES
- Kunstakademie Esslingen
- Private Tanzschulen
- Ballettschulen
- Mingolfanlage Jägerhaus
- Waldbühne Berkheim
- Neckarfreibad
- Freibad Berkheim
- Nymphea
- Laser Base Esslingen
- Forum Esslingen
- Familienzentrum Mettingen
- Mehrgenerationen- und Bürgerhaus Pliensauvorstadt
- Jugendfarm Esslingen
- Sportbekleidung (nur in Verbindung mit einer Vereinsmitgliedschaft)
So bekommen Sie den Stadtpass
Schritt 1
Sie können den Stadtpass ganz einfach online beantragen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie zwei E-Mails: eine Bestätigung mit einem Link zum digitalen Stadtpass und eine zweite Mail mit dem Passwort.
Schritt 2
Nachdem Sie eine Aktivität in einer der oben aufgeführten Einrichtungen unternommen haben, können Sie im Nachgang ganz leicht den Beleg bei uns einreichen. Daher bewahren Sie die Belege oder Kassenzettel bitte gut auf.
Schritt 3
Laden Sie ganz einfach Ihren Beleg im digitalen Stadtpass hoch (dazu benötigen Sie die Bestätigungsmail mit Passwort)
Schritt 4
Wir überweisen Ihnen die erstattungsfähigen Kosten zurück. Insgesamt stehen Ihnen so 250 € pro Person zu.
Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne. Die Anspruchsberechtigung wird von uns im Einzelfall geprüft.
Übrigens: Der Stadtpass berechtigt Sie auch zum Erhalt des Esslinger Kulturpasses!
Landesfamilienpass
Zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten, Museen und andere Attraktionen können Sie mit dem Landesfamilienpass unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Das bietet der Landesfamilienpass
So bekommen Sie den Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Den Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Hartz IV oder Kindergeldzuschlagsberechtigt sind
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammen leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind
- wohngeldberechtigte Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
Den Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte können Sie über unsere Online-Anwendung beantragen.
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