Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit begleitet an allen Esslinger Grundschulen und weiterführenden Schulen junge Leute ins Leben.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen als Angebot der Jugendhilfe unterstützt mit sozialpädagogischen Fachkräften junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Der Blick der Jugendsozialarbeit geht vom Kind und Jugendlichen in seiner besonderen Lebenslage und Lebenswelt aus und trägt so dazu bei, den Zugang zur Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Jugendsozialarbeit an Esslinger Schulen ist:
- Prävention
- Intervention und Konfliktklärung
- Integration
- Koordination und Vernetzung
Sie trägt so zu ganzheitlicher Bildung, der Ermöglichung von Chancen am Lern- und Lebensort Schule, und der Verbesserung der Gerechtigkeit beim Aufwachsen junger Menschen bei.
Wir unterstützen bei
Wir bieten an
Wir sind Ansprechpartner für
Wir arbeiten nach folgenden Handlungsprinzipien
- integrativ zur Förderung der Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendliche
- ressourcen- und lösungsorientiert
- ganzheitlich, orientiert an der Lebenswelt und -lage der Kinder und Jugendlichen
- ausgerichtet als grundsätzlich freiwilliges Angebot im Blick auf Eigenverantwortlichkeit
- vertraulich im Rahmen der Schweigepflicht
- allparteilich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen und Bedarfe
Jubiläum - 30 Jahre Jugendsozialarbeit
Rechtliche Grundlage
Mit der Reform des SGB VIII wurde im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) der neue § 13 a SGB VIII „Schulsozialarbeit“ aufgenommen und ist am
10. Juni 2021 in Kraft getreten.
Dies unterstreicht, dass Schulsozialarbeit in der Realität der Schulen angekommen ist und bedeutet die normativ verbindliche Verortung von Schulsozialarbeit als verpflichtende Regeleinrichtung in unserem Erziehungs- und Bildungssystem. Schulsozialarbeit hat nun seinen festen, sichtbaren Platz im Gesamtsystem der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Maßnahme der Jugendsozialarbeit wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des baden-württembergischen Staatshaushalts, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Ergänzend zur Förderung durch das Land Baden-Württemberg wird die Jugendsozialarbeit zu gleicher Höhe mit Mitteln des Landkreises Esslingen gefördert.
Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Bildung, Betreuung und Erziehung
Sachgebietsleitung