Wie der Verkehrslärm reduziert werden soll

Im Zuge der vierten Stufe des Esslinger Lärmaktionsplans beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 23. August können Bürger:innen die Unterlagen einsehen und ihre Stellungnahme abgeben.

Kreuzung der Ulmer Straße und der Schorndorfer Straße

Um den Verkehrslärm in Esslingen zu reduzieren, erstellt die Stadt Esslingen regelmäßig sogenannte Lärmaktionspläne. Nun wurde im jüngsten Mobilitätsausschuss des Esslinger Gemeinderats die bereits vierte Stufe dieses Lärmaktionsplans vorgestellt. Untersucht wurden dabei beispielsweise die Neckarstraße, die Plochinger Straße, die Wielandstraße oder die Schorndorfer Straße. Ab kommenden Montag, 15. Juli, startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur vierten Stufe des Lärmaktionsplans.

„Die Messungen helfen uns dabei, unsere Bürgerinnen und Bürger vor zu starker Lärmbelastung zu schützen“, erklärt Bürgermeister Hans-Georg Sigel. „Dazu sind wir im Übrigen auch gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet. Auf Grundlage dieser Daten und der Rückmeldungen unserer Bürgerinnen und Bürger können wir dann anschließend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umsetzen.“

Zwei neue Lärmbrennpunkte

Als Basis des Lärmaktionsplans dient eine Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Erfasst wurden dabei in Esslingen ausschließlich die Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag genutzt werden. Alle übrigen Straßen, von Straßen im Industriegebiet bis hin zu Wohnstraßen, waren in der vierten Stufe nicht verpflichtend und wurden daher nicht untersucht. Die einzige Ausnahme stellt die Hirschlandstraße dar. Diese wurde in vergangenen Lärmaktionsplänen bereits als Lärmbrennpunkt identifiziert, aber noch nicht abschließend behandelt und daher in der vierten Stufe ebenfalls untersucht. Mit den neuen Ergebnissen können nun Lärmminderungsmaßnahmen wie ein mögliches LKW-Durchfahrtsverbot genauer geprüft werden.

Im Ergebnis zeigte sich, dass die meisten Lärmbrennpunkte bereits in früheren Stufen erfasst wurden - etwa die Schorndorfer Straße, die Kies- und Entengrabenstraße oder die Wielandstraße. Neu hinzugekommen sind nun die Plochinger Straße nach der Kreuzung Schorndorfer Straße in Richtung Zell sowie die Hauptstraße in Zell.

Zum Zwischenbericht der vierten Stufe des Lärmaktionsplans können Bürgerinnen und Bürger nun ab Montag, 15. Juli, bis Freitag, 23. August, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahmen abgeben. Dazu werden auf der städtischen Website der Untersuchungsbericht und alle dazugehörigen Planunterlagen veröffentlicht. Außerdem liegen die Unterlagen auch ausgedruckt im Stadtplanungsamt im Technischen Rathaus (Ritterstraße 17, 73728 Esslingen) aus.

Nächste Schritte

Erstellt wurde die nun vorliegende, vierte Stufe des Lärmaktionsplans nach einem neuen, EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren. So soll die Vergleichbarkeit der Lärmbelastung innerhalb Europas verbessert werden. Da sich dieses Verfahren erheblich von der bisherigen Berechnungsmethode unterscheidet, lassen sich die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung nicht mit den bisherigen Lärmwerten vergleichen. Daher können die bereits getroffenen und umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Stufen, also beispielsweise Tempo 30 in der Schorndorfer Straße, aktuell nicht abschließend bewertet werden. Dies soll in den kommenden Stufen des Lärmaktionsplans geschehen.

Nach der nun beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Anschließend wird dieser Entwurf zusammen mit ersten Maßnahmen zur Lärmminderung beispielsweise mit dem Städtischen Verkehrsbetrieb oder dem Ordnungsamt abgestimmt. Voraussichtlich im Herbst soll die vierte Stufe des Lärmaktionsplans dann vom Esslinger Gemeinderat beschlossen werden.

Zu Beginn des Jahres 2025 wird zudem auf mehreren Streckenabschnitten im Stadtgebiet Tempo 30 eingeführt. Die Umstellungen sind noch Teil der dritten Stufe des Lärmaktionsplans. Auf Tempo 30 umgestellt werden die Krummenackerstraße ab der Sulzgrieser Steige, die Maienwalterstraße sowie der anschließende Teil der Sulzgrieser Straße bis Gebäude 95, die Krummenackerstraße zwischen Mittlerer Beutau und  Krummenackerstraße 103/109, die Ruiterstraße zwischen Gebäude 41 und Brunnenstraße, die Mülbergerstraße zwischen Grabbrunnenstraße und Wielandstraße sowie die Neckarstraße zwischen L 1150 und Plochinger Straße.

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(Erstellt am 12. Juli 2024)