Lärmaktionsplan: vierte Stufe beschlossen
Die Anwohnerinnen und Anwohner von besonders stark befahrenen Straßen vor Verkehrslärm schützen: Das ist das Ziel der sogenannten Lärmaktionspläne. Diese erstellt die Stadt Esslingen bereits seit vielen Jahren - und ist dazu aufgrund einer europaweit gültigen Richtlinie auch verpflichtet. Nun hat der Esslinger Gemeinderat jüngst die vierte Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen.

Weniger Verkehrslärm auf drei vielbefahrenen Straßen
„Die dazugehörige Kartierung zeigt uns auf einen Blick, welche Lärmpegel an welchen Straßen erreicht werden und wie viele Bürgerinnen und Bürger in den lärmbelasteten Bereichen wohnen“, erklärt Hans-Georg Sigel, Bürgermeister für Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen und Umwelt. „Auf dieser Grundlage können wir anschließend geeignete Maßnahmen umsetzen, die den Geräuschpegel an Lärmbrennpunkten reduzieren und die Anwohnerinnen und Anwohner entlasten sollen.“ Ein positiver Nebeneffekt: durch diese Maßnahmen werden zudem die Sicherheit sowie die Luftqualität verbessert.
Drei neue Abschnitte mit Tempo 30
Erfasst wurden für die vierte Stufe ausschließlich Hauptverkehrsstraßen, die nach den Berechnungen des Landes von mehr als 8.000 Fahrzeugen pro Tag genutzt werden. Alle übrigen Straßen, von solchen im Industriegebiet bis hin zu Wohnstraßen, waren in dieser Stufe nicht verpflichtend und wurden daher nicht untersucht. Die einzige Ausnahme stellt die Hirschlandstraße dar. Diese wurde in vergangenen Lärmaktionsplänen bereits als Lärmbrennpunkt identifiziert, aber noch nicht abschließend behandelt und daher nun ebenfalls untersucht. Als Basis zur Erstellung der Lärmaktionspläne dient eine europaweit einheitliche Lärmkarte, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erstellt wird.
Beschlossen hat der Gemeinderat mit der vierten Stufe des Lärmaktionsplans neue Tempo 30-Abschnitte auf den folgenden Straßenabschnitten:
- Hirschlandstraße von der Kreuzung Wielandstraße bis auf Höhe Klinikum
- Plochinger Straße von der Kreuzung Schorndorfer Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Zell
- Hauptstraße Zell, ab dem Kreisverkehr bis zum Ortsausgang in Richtung Altbach
„Wir haben alle möglichen Maßnahmen abgewogen und uns schließlich für die Begrenzung auf Tempo 30 entschieden“, erläutert Hans-Georg Sigel. „Das ist bis zu möglichen Fahrbahnsanierungen die einzige Möglichkeit, dass sich der Lärm an diesen Brennpunkten ausreichend verringert und die maximal erlaubten Lärmpegel nicht dauerhaft überschritten werden.“ So gilt Tempo 30 in der Hauptstraße Zell ausgehend vom Kreisverkehr beispielsweise nur in Richtung Altbach, aber nicht in Richtung Innenstadt. Denn dieser Abschnitt der Hauptstraße erhielt im vergangenen Jahr bei der Sanierung bereits lärmreduzierenden Asphaltbelag. Eingeführt werden sollen die drei neuen Tempo 30-Abschnitte voraussichtlich im Sommer.
Auswirkungen auf Linie 140
Anders als bei der vorherigen Stufe werden durch die zusätzlichen Tempo 30-Abschnitte beim Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE) keine zusätzlichen Fahrer oder Busse benötigt. Lediglich bei der Buslinie 140 des VVS, die zwischen Plochingen und Esslingen verkehrt, kommt es aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße und der Plochinger Straße zu Änderungen: Diese endet künftig bereits am Bahnhof Oberesslingen und verkehrt nicht mehr bis Esslingen ZOB. In Oberesslingen können Fahrgäste der Linie 140 aber auf die Linien 101, 106 und 114 oder die S-Bahn umsteigen, die bis zum Esslinger Bahnhof fahren. An Schultagen wird der VVS zu den Hauptunterrichtszeiten aber jeweils eine Direktverbindung von und nach Esslingen ZOB anbieten.
Büro des Oberbürgermeisters