Kosten- und Nutzungsordnung

Präambel

Das Forum Esslingen ist ein Zentrum für bürgerschaftliches Engagement und steht im Sinne eines Bürgerhauses allen Esslinger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Hier können bürgerschaftlich engagierte Initiativen, Selbsthilfegruppen und Vereine die Räume für ihre Tätigkeiten nutzen.
Das „Forum Esslingen“ ist ein Ort der Kommunikation und Begegnung. Es lebt vom Engagement der Menschen die es besuchen. Hier werden Menschen verschiedenen Alters angesprochen, unabhängig von ihrer religiösen und kulturellen Zugehörigkeit. Mit den stattfindenden Aktivitäten soll der Vereinsamung in unserer Gesellschaft entgegengewirkt werden, neue Kontakte können entstehen, Menschen werden motiviert sich für das Gemeinwesen einzubringen. Dieser gemeinsamen Zielsetzung verpflichten sich alle Vereine, Initiativen und Gruppen die das Haus nutzen, sowie die Stadt Esslingen am Neckar als Trägerin.

§ 1 Zweckbestimmung

1. Das Forum Esslingen steht vorrangig Einwohnern, Verbänden, Vereinen, Gruppen und Initiativen etc. aus Esslingen am Neckar zur Verfügung.

2. Das Forum Esslingen soll:

  • Kontakt und Austausch ermöglichen, 
  • für generationenübergreifende und interkulturelle Begegnungen Platz bieten,
  • für die Bildung und Arbeit von Selbsthilfegruppen zur Verfügung stehen,
  • der Entwicklung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement dienen,
  • bürgernahe Dienstleistungen anbieten
  • Kristallisationspunkt und Anlaufstelle für neue Angebote und Aktivitäten in der Stadt sein.

3. Vorrangige Nutzer sind die bestehenden bürgerschaftlichen Initiativen, die sich auch die Organisation und die anfallenden Tätigkeiten im Forum teilen. Es können aber auch andere Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen, Institutionen sowie gewerbliche und private Nutzer die Räume zu den nicht belegten Zeiten anmieten. Es gibt keinen Raum, der ausschließlich einer bestimmten Gruppierung zur Verfügung steht.

§ 2 Räume

Zu mieten sind:

  • Saal
  • Gruppenraum G1
  • Gruppenraum - G2
  • Gruppenraum - G3
  • Gruppenraum - G4 (Bürger-PC Beratungsraum)
  • Beratungsraum - B1
  • Initiativenbüro - B2

§ 3 Mietvertrag

1. Das Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Esslingen am Neckar und den Nutzern wird durch einen Mietvertrag geregelt.

2. Die Überlassung der Räume wird durch die Stadt Esslingen am Neckar, Amt für Soziales Integration und Sport, Abteilung Familie, Jugend, Senioren und Bürgerengagement bzw. der beauftragten Person entschieden.

3. In Ausnahmefällen kann von der Benutzungs- und Kostenordnung abgewichen werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.Das Forum Esslingen steht vorrangig Einwohnern, Verbänden, Vereinen, Gruppen und Initiativen etc. aus Esslingen am Neckar zur Verfügung.

§ 4 Ausführende Bestimmungen zum Mietvertrag

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Mietvertrags werden wie folgt konkretisiert:

1. Zeitraum/Kosten:

  • Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Wird die vereinbarte Zeit überschritten, so wird jede angefangene Stunde, gemäß den entsprechenden Stundentarifen, in Rechnung gestellt.
  • Sollte es während der Raumnutzung zu Sachschäden am Gebäude oder Inventar kommen, sollte unzureichend gereinigt worden sein, Gegenstände des Hauses abhandengekommen sein, so ist die Stadtverwaltung Esslingen berechtigt die Kosten für die Behebung der Mängel in Rechnung zu stellen.
  • Nach Beendigung der Veranstaltung ist im Rahmen der vereinbarten Uhrzeit der Zustand wieder herzustellen, den der Nutzer zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorgefunden hat. 

  • Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die Vermieterin das Recht, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Mahnung auf Kosten des Nutzers vornehmen zu lassen. Erforderliche Nachbesserungs- und Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dafür wird ein Stundensatz von mindestens 25,- € je angefangene Stunde erhoben.

2. Art der Veranstaltung:

  • Der Nutzer bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltungen in den Mieträumen keine extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte haben werden, d.h. insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.
  • Sollte durch Teilnehmende an der/den Veranstaltung(en) gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Nutzer für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, der Vermieterin auf Verlangen den geplanten Ablauf und das Programm der Veranstaltung / des Angebots bekannt zu geben.

3. Schlüsselchip

  • Die Verantwortung für die rechtzeitige Abholung des Schlüsselchips für die angemieteten Räume ist Aufgabe des Nutzers. Die Öffnungszeiten der autorisierten Dienststelle sind zu beachten.
    Die Terminvereinbarung zur Schlüsselchipübergabe erfolgt mit dem Sekretariat des Sachgebiets Bürgerengagement und Bürgerhäuser im Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen am Neckar, (Tel. 0711 / 3512 – 2450; Beblingerstr. 3).
    Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Schlüsselchip bei der vereinbarten Dienststelle zurück zu geben.
  • Für jeden Schlüsselchip muss eine Kaution in Höhe von 20,- € hinterlegt werden.

4. Stornierung und Rücktrittskosten:

  • Tritt der Nutzer weniger als 15 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück und ist eine anderweitige Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten nicht mehr möglich, werden 50 % der Kosten fällig. Eine evtl. bereits hinterlegte Kaution wird erstattet.

5. Umgang mit Räumlichkeiten:

  • Gibt der Zustand der angemieteten Räumlichkeit(en) dem Nutzer bei Vertragsbeginn Anlass zur Beanstandung, ist dies möglichst fotografisch und/oder per Video zu dokumentieren.
    Die Vermieterin muss sofort informiert werden (Mail: forum-esslingen@esslingen.de oder Telefon (AB) 0711 3512-2450). Zu einem späteren Zeitpunkt können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Der Nutzer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht berechtigt, die angemieteten Räumlichkeiten mit Geräten, Bühnenaufbauten, Kulissen, Dekorationen, Hinweisschildern, Plakaten oder sonstigen Werbemitteln sowie mit Verkaufs- oder Ausstellungsgegenständen auszustatten. Arbeitsunterlagen (z.B. Flipchart-Papier, Moderationskarten, Bilder, etc.) dürfen nur auf den dafür vorgesehenen (Magnet-)Tafeln angebracht werden. Die Wände dürfen weder beklebt noch beschriftet werden. Jegliche Veränderung der Mietsache ist unzulässig. Der Aushang oder die Verteilung von Werbematerial ist innerhalb des Hauses nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin gestattet.

6. weitere Verpflichtungen des Nutzers:

  • Der Nutzer verpflichtet sich, vollständig auf den Einsatz von Einmalkunststoffgeschirr- und  besteck zu verzichten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese vertragliche Bestimmung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,- € erhoben, eine zukünftige Nutzung des Hauses ist nicht mehr möglich.
  • Der Nutzer hat die nach geltenden Vorschriften erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen (z.B. Gema, Ordnungsamt und sonstigen Verwertungsgesellschaften) für die Veranstaltung rechtzeitig zu bewirken und die damit auferlegten Verpflichtungen auf eigene Kosten zu erfüllen.
  • Der Nutzer hat sämtliche ordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten und trägt die daraus entstehenden Kosten.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, die festgesetzten Besucherhöchstzahlen für die einzelnen Räume nicht zu überschreiten (siehe § 6 Abs.1).
  • Die Aufgaben, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, obliegen ausschließlich dem Nutzer. Die Mitarbeiter der Stadt Esslingen am Neckar haben in jedem Fall und zu jeder Zeit Zugang zu den angemieteten Räumlichkeiten. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Nutzer hat den Mitarbeitern der Stadt gegenüber kein Weisungsrecht.

  • Die Räume sind besenrein zu verlassen und bei Bedarf feucht zu wischen. Der eigene Müll ist mitzunehmen.

7. Sonstiges

  • Der Nutzer hat die Möglichkeit, zur Durchführung der Veranstaltung private technische Geräte (z.B. Radio, Verstärkeranlage, CD-Player) mitzubringen und zu gebrauchen. Ausnahmen hiervon werden schriftlich vereinbart.
  • Das Hausrecht übt die Stadt Esslingen, Amt für Soziales, Integration und Sport oder eine von ihr benannte Person aus. Für die Dauer der Veranstaltung oder des Angebots übt Dritten gegenüber auch der Nutzer für die ihm überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht aus.

8. Vertragsänderungen

  • Änderungen des Mietvertrags oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 5 Nutzergruppen

1. Je nach Nutzergruppe werden die folgenden Tarife angewandt:

Tarif A

Unentgeltliche Nutzung für bürgerschaftlich engagierte Gruppen
(wie z.B. bürgerschaftliche Initiativen, Bürgerausschüsse, Agendagruppen etc.) sowie für Beratungsangebote von Institutionen die sich an die Bürgerinnen und Bürger richten.

Tarif B

Kostenermäßigte Nutzung für gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen, Bildungs-veranstaltungen, Schulungs- und Übungsabenden und ähnliches. Dies betrifft beispielsweise:

  • Selbsthilfegruppen, Mutter-Kind-Gruppen, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe Einrichtungen,
  • Heimat- und Brauchtumsvereine, Gesangs- und Instrumentalvereine, Sportverbände, Sportvereine, Sportgruppen,
  • Kirchen oder religiösen Vereinigungen im Sinne des § 54 AO,
  • Gewerkschaften, Berufsorganisationen, Parteien
  • städtische Ämter und Einrichtungen,
  • sonstige gemeinnützige und förderungswürdige Organisationen.

Tarif C

  • Gewerbliche Nutzung einschließlich aller eintritts- und kostenpflichtiger Veranstaltungen
    (z.B. Anmietung durch Firmen für Sitzungen oder Tagungen).
  • Private Nutzung
    (z.B. für Feste und Feierlichkeiten)

§ 6 Raumnutzungs-Entgelte

1. Nach den in § 5 beschriebenen Tarifen werden folgende Entgelte festgesetzt:

Raum Tarif A Tarif B
Stunde
Tarif B
Tagespauschale
Tarif C
Stunde
Tarif C
Tagespauschale
Saal (82 m²) 0 € 15,30 € 107 € 27,50 € 200 €
Gruppenraum G1 (33m²) 0 € 8,20 € 57 € 16,50 € 120 €
Gruppenraum G2 (53 m²) 0 € 10,20 € 71,50 € 22,50 € 160 €
Gruppenraum G3 (35 m²) 0 € 8,20 € 57 € 16,50 € 120 €
Beratungsraum B1 (17 m²) 0 € 6,10 € 42 € 15,50 € 110 €
Gruppenraum G4 / Bürger-PC (20 m²) 0 € 5,10 €  35 €  -  -
Büroraum B2 / Initiativenbüro (23 m²) 0 € 6,10 €  - 15,50 €  -

2. Mit der Anmietung kann je nach Veranstaltungsart eine Kaution in Höhe von bis zu 200,00 € fällig werden.

3. Küchennutzung und Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) sind in den Entgeltsätzen enthalten.

4. Leistungen der Stadt, die in dieser Benutzungs- und Kostenordnung nicht vorgesehen sind, werden gesondert berechnet.

§ 7 Entgelte für Nebenleistungen

1. Nach den in § 5 beschriebenen Tarifen werden folgende Entgelte für Nebenleistungen festgesetzt:

  Tarif A Tarif B Tarif C
Beamer 0 € 5 € 10 €
Verstärkeranlage mit Mikrophon 0 € 5 € 10 €
Flipchart, Moderationskoffer, Stehpult 0 € 0 € 0 €
LAN / WLAN (auf Anfrage)      

2. Hauseigene Getränke nur in Absprache für Engagierte und städtische Mitarbeiter:innen nutzbar – Kein Verkauf!

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungs- und Kostenordnung tritt am 01.09.2020 in Kraft.

Amt für Soziales, Integration und Sport

Bürgerengagement und Bürgerhäuser

Katja Schneider

Assistenz Amtsleitung

Wolfgang Kirst

Forum Esslingen - Zentrum für Bürgerengagement

Katrin Gros

Mehrgenerationen- und Bürgerhaus Pliensauvorstadt

Gebäude Weilstraße 8