Erste Prognose der neuen Grundsteuer

Der Hebesatz der neuen Grundsteuer  kann nun von der Stadtverwaltung geschätzt werden. Die Stadt Esslingen nimmt durch Reform der Grundsteuer nicht mehr Geld ein als vorher.

Zu sehen sind ein Taschenrechner, Geldscheine, ein Bebauungsplan und ein Ordner mit der Aufschrift Grundsteuer der
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Wieviel Grundsteuer muss ich ab 2025 zahlen? Seitdem vor zwei Jahren eine Grundsteuererklärung ausgefüllt und abgegeben werden musste, beschäftigt diese Frage alle, die Grund und Boden ihr Eigen nennen. Auf dem langen Weg zur Antwort steht nun ein wichtiges Etappenziel an: die Berechnung des Hebesatzes.

Da mittlerweile 91 Prozent der Steuermessbescheide für betrieblich oder privat genutzte Grundstücke eingegangen sind, kann die Stadt Esslingen nun den Hebesatz schätzen. Der Gemeinderat soll diesen in seiner Novembersitzung beschließen. Im Verwaltungsausschuss wurde Anfang dieser Woche schon einmal vorgestellt, in welche Richtung sich der Hebesatz entwickelt: Bisher betrug dieser 458 Prozent, auf der Grundlage der bisher eingegangenen Steuermesserbescheide wurde ein neuer Hebesatz von 267 Prozent berechnet. Dies ist noch kein exakter Wert, „trotzdem hilft er dabei, schon einmal ein Gefühl für die zukünftige Grundsteuer zu entwickeln“, sagt Erster Bürgermeister Ingo Rust. Diese deutliche Senkung des Hebesatzes bedeutet allerdings nicht, dass alle Esslingerinnen und Esslinger in Zukunft weniger Grundsteuer zahlen. Denn durch die Grundsteuerreform wurde die Bemessungsgrundlage entscheidend geändert.

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist die bisherige Grundsteuer nicht verfassungskonform – das Gericht forderte eine Neufassung der Grundsteuer. Ein Grund dafür war unter anderem, dass die zugrunde liegenden Wertannahmen für die Grundstücke völlig veraltet waren – in den alten Bundesländern stammten diese zum Großteil aus dem Jahr 1964. Baden-Württemberg hat sich bei der Novellierung dafür entschieden, dass für die Berechnung der Grundsteuer nur der Bodenrichtwert sowie die Größe des Grundstücks herangezogen werden. Die Art der Bebauung spielt dagegen in Baden-Württemberg keine Rolle.

Was hat dies für Folgen?

Durch die Reform wird der mehrgeschossige Wohnungsbau auf relativ kleiner Fläche eher entlastet – wer hingegen ein kleines Einfamilienhaus auf einem großen Grundstück besitzt, wird voraussichtlich deutlich mehr zahlen müssen. Für viele Menschen in Esslingen wird die Grundsteuer dadurch eher günstiger werden, auch die meisten Mieterinnen und Mieter werden vermutlich nicht mehr zahlen müssen. Wichtig: Die Reform soll durch die Kommunen aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kommunen durch die Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen dürfen. Deswegen wird der Hebesatz in Esslingen in Zukunft niedriger sein als bisher.

Wie wird die Grundsteuer bemessen?

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten eine Grundsteuererklärung abgeben. Der dadurch berechnete Grundsteuerwert (also der Wert des Grundstücks) wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Die daraus resultierende Summe, der sogenannte Steuermessbetrag, haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch die jeweilige Kommune im Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Summe aller Bescheide multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die Grundsteuer – den Betrag, der schließlich im städtischen Haushalt landet. Das sind dieses Jahr rund 20,3 Millionen Euro im Bereich der betrieblich und privat genutzten Grundstücke.

Nach dem Beschluss über den Hebesatz im Herbst werden die Bescheide zur neuen Grundsteuer im Januar 2025 versendet – allein in Esslingen werden 40.000 Menschen angeschrieben. Um bei Fragen möglichst umfassend für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, wird bereits ab Herbst ein Servicetelefon zum Thema Grundsteuer eingerichtet. Die Kontakt-Mail-Adresse grundsteuer@esslingen.de ist bereits jetzt erreichbar. Die erste Zahlung wird frühestens zum 15. Februar 2025 fällig.
Auch die Reform der Grundsteuer für landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wird derzeit umgesetzt, läuft aber etwas zeitlich versetzt. Der neuen Hebesatz für diese Grundsteuer A wird voraussichtlich im Herbst 2024 berechnet.

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(Erstellt am 26. Juni 2024)