Beratung und Benutzung
Zur Erforschung der Stadtgeschichte Esslingens steht das Stadtarchiv allen offen. Benutzen Sie unsere Archivalien und Medien im Lesesaal, auch mündliche oder schriftliche Anfragen sind möglich. Wir beraten Sie gerne.
Lesesaal
Der Lesesaal befindet sich in der Nebenstelle. Hier können Sie Archiv- und Bibliotheksgut nach Voranmeldung einsehen. Wir bearbeiten Ihren Benutzungsantrag und beraten Sie fachkundig zu den entsprechenden Findhilfsmittel, Archivalien und Medien. Es stehen Ihnen an vier Arbeitsplätzen zwei Recherche-PCs und ein Mikrofilm-Reader/-Scanner zur Verfügung. Die ständig aktualisierte zeitgeschichtliche Sammlung bietet schnell greifbare Informationen über Personen, Gebäude, Sachen, Vereine und Firmen.
Bitte bringen Sie Kleingeld mit, sofern sie planen, von unserem Kopierangebot Gebrauch zu machen. Damit verringern Sie die Warte- und Kontaktzeit. Wir können Ihnen keine Kartenzahlung anbieten.
Archiv- und Gebührenordnung
In jedem Archiv - sei es groß oder klein, staatlich, kommunal, wirtschaftlich oder kirchlich - müssen bestimmte Regeln befolgt werden. Das garantiert einen möglichst reibungslosen Arbeitsprozess für Benutzerende und Mitarbeitende sowie die schonende Behandlung der Archivalien.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Archiv Gebührenordnung 01.07 (PDF, 109 KB) | 02.07.2015 | 109 KB | |
Benutzerordnung Stadtarchiv Esslingen (PDF, 55 KB) | 21.02.2023 | 55 KB |
Landesarchivgesetz
Die aktuelle Fassung des Landesarchivgesetzes finden Sie im Landesrecht Baden-Württemberg.
ArchivG-BW
Auskünfte
Neben der Einsicht in Unterlagen im Lesesaal ist die Auskunft eine weitere Form der Benutzung. Auskunftsanfragen nehmen schriftlich per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort an.
Personenstandsregister
Nach Ende der Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister in den Standesämtern werden diese im Stadtarchiv dauerhaft aufbewahrt. Es gelten dabei folgende Fristen:
- Geburtenbücher: 110 Jahre nach Geburt
- Heiratsbücher: 80 Jahre nach Hochzeit
- Sterbebücher: 30 Jahre nach Tod
- Familienregister: 80 Jahre nach der letzten Eintragung einer Eheschließung (das kann je Band sehr variabel sein)
Anfragen, die Auskünfte aus Personenstands- und Familienregistern vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist betreffen, richten Sie bitte an das Ordnungs- und Standesamt.
Bitte beachten Sie: Anfragen zu Einträgen in den Personenstandsregistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.
Melderegister
Die Melderegister werden gemäß §13 Meldegesetz 35 Jahre nach Wegzug oder Tod der Einwohner:innen dem Stadtarchiv übergeben. Die bei uns vorhandenen Meldeunterlagen umfassen den Zeitraum 1946 bis 1979.
Anfragen zu den Melderegistern richten Sie bitte dennoch an das Ordnungs- und Standesamt / Bürgeramt. Sie werden, sofern erforderlich, an uns weitergeleitet. Anfragen zu Einträgen in den Melderegistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.
Zu Ihrer Information: Die Meldeunterlagen aus den Jahren vor 1945 wurden durch einen Brand vernichtet. Es gibt keine Kopien davon. Ab Sommer 1945 wurde das Einwohnermelderegister neu aufgebaut.
Ihr Weg zu uns
Das Stadtarchiv befindet sich südlich des Marktplatzes hinter der Stadtkirche und gegenüber der Sektkellerei Kessler.
- Die beiden Standorte des Stadtarchivs mit ihren Lesesälen, Georg-Christian-von-Kessler-Platz 6 und 10, sind in unmittelbarer Nachbarschaft.
- Mit dem Auto: Folgen Sie bitte dem Parkleitsystem zu den Parkhäusern „Küferstraße/Altstadt“ oder „Marktplatz“.
- Mit dem Zug: Vom Bahnhof aus erreichen Sie uns zu Fuß durch die Bahnhofstraße und über die Agnesbrücke in etwa 10 Minuten.
- Mit dem Bus: Die nächstgelegene Haltestelle ist „Marktplatz“. Dort halten die Linien 102, 103, 105, 108, 109, 110, 122.
- Fahrradstellplätze befinden sich vor der Allerheiligenkapelle (Hauptstelle).
Kulturamt