Das ändert sich 2025 in Esslingen
Neues Jahr, neue Regelungen: Nicht nur bundes- oder landesweit, auch konkret vor Ort in Esslingen treten 2025 neue Satzungen und Richtlinien in Kraft. Ein Überblick:
Abwassergebühren
Bereits im November vergangenen Jahres hat der Esslinger Gemeinderat die Abwassergebühren für das Jahr 2025 verabschiedet. Demzufolge gibt es bei der Gebühr für Niederschlagswasser keine Änderungen. Diese liegt auch 2025 bei 0,83 Euro pro Quadratmeter angeschlossener, versiegelter Fläche. Bei den Gebühren für Schmutzwasser beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung um 18 Cent. Statt vormals 2,26 Euro pro Kubikmeter werden nun 2,44 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser fällig.
Ursache dieser angepassten Gebühr sind steigende Kosten bei der Schmutzwasserbeseitigung. Diese setzen sich beispielsweise aus höheren Aufwendungen für die Instandhaltung und den Betrieb der Esslinger Abwasseranlagen und tariflich gestiegenen Personalkosten zusammen. Aber auch für das Klärwerk in Stuttgart-Mühlhausen, wo das Esslinger Abwasser gereinigt wird, fällt eine höhere Betriebskostenerstattung an.
Eine Neuerung gibt es auch bei den Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung. Diese gelten für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nicht an die zentralen, öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind - sondern direkt auf ihrem Grundstück eine Kleinkläranlage oder eine geschlossene Grube betreiben. Im vergangenen Jahr wurde für die Entsorgung dieser Abwässer noch eine einheitliche Gebühr erhoben. Nun, ab 1. Januar 2025, gelten für die verschiedenen Leistungen bei dieser Abwasserentsorgung unterschiedliche Gebührensätze. So können die anfallenden Kosten und Gebühren gerechter auf die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verteilt werden.
Grundsteuer
Alle, die Grund und Boden besitzen, werden im Laufe der kommenden Wochen die neuen Grundsteuerbescheide zugesendet bekommen. Hintergrund ist das bereits 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz, das seit 1. Januar 2025 gilt.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Grundsteuer neu berechnet. Maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer sind nun der Bodenrichtwert sowie die Größe des Grundstücks. Damit die Höhe des Steueraufkommens jedoch etwa gleich bleibt, wurde eine Aufkommensneutralität vereinbart.
Deswegen hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr einen neuen Hebesatz beschlossen, der seit 1. Januar gilt. Bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) liegt der Hebesatz bei 458 v.H., bei der Grundsteuer B (privat und gewerblich genutzte Flächen) gilt der Hebesatz von 245 v.H.
Trinkwasserpreise
Zum 1. Januar 2025 haben die Stadtwerke Esslingen (SWE) die Trinkwasserpreise für ihre Kundschaft angepasst. Demzufolge erhöht sich der Arbeitspreis der SWE netto um 25 Cent pro Kubikmeter, die Grundpreise für Trinkwasser steigen netto um 1,10 Euro pro Monat.
Für diese notwendige Erhöhung gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist die Verbandsumlage für den Bezug von Wasser, die die SWE an Vorlieferanten bezahlen müssen, weiter gestiegen. Das liegt unter anderem an gestiegenen Kosten für Energie, Roh- oder Betriebsstoffe. Zum anderen sind auch die Kosten bei den SWE gestiegen, vor allem durch tarifvertraglich gestiegene Personalkosten und höhere Kosten für Reparaturen und Erneuerungen der Wasserleitungen.
Digitales Passbild
Eine spürbare Veränderung gibt es ab dem 1. Mai 2025 auch im Bürgeramt: Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Ab Mai können sich Bürgerinnen und Bürger also aussuchen, ob sie das notwendige Bild für ihr Ausweisdokument bei Fotografen oder ähnlichen Dienstleistern erstellen lassen, oder direkt im Bürgeramt das Lichtbildaufnahmesystem nutzen. Damit können Bürgerinnen und Bürger gleich vor Ort ein Lichtbild aufnehmen, das anschließend digital an die Sachbearbeitenden am Schalter übertragen wird. Gedruckte Fotos werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert.
Zudem wird es voraussichtlich auch ab Mai 2025 möglich sein, sich neue Ausweisdokumente nach Hause schicken zu lassen. Das erfolgt über den Hersteller, die Bundesdruckerei, und gegen eine Gebühr. Die Details dazu befinden sich derzeit noch in Planung. Selbstverständlich können neue Ausweisdokumente auch weiterhin im Bürgeramt abgeholt werden.
Bürgerausschüsse
Im Zuge der anstehenden Einwohnerversammlungen wird sich dieses Jahr auch die Zusammensetzung von vier Bürgerausschüssen ändern:
- 27. März: Einwohnerversammlung für Rüdern, Sulzgries, Krummenacker und Neckarhalde
- 15. Mai: Einwohnerversammlung in Sirnau
- 13. November: Einwohnerversammlung für St. Bernhardt, Kennenburg und Wiflingshausen
- 27. November: Einwohnerversammlung für Wäldenbronn, Hohenkreuz, Serach und Obertal
Wie aus den vergangenen Jahren gewohnt, werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die Bürgerausschüsse im Vorfeld online vorgestellt und gewählt. Auch vor Beginn der Einwohnerversammlung können Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile vor Ort abstimmen. Durch diesen Modus soll der Anteil der Wählerinnen und Wähler erhöht werden, das Wahlverfahren soll moderner und transparenter sein. Nach der Wahl kümmern sich die Mitglieder der Bürgerausschusse für drei Jahre um vielfältige Themen aus ihren Stadtteilen – von kleinen Ärgernissen bis zu grundsätzlichen Fragen zur Zukunft eines Stadtteils.
Einführung des Stadttickets
Etwas später im Jahr, genauer gesagt zum 1. September 2025, kehrt das Stadtticket zurück. In seiner letzten Sitzung im Dezember hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit zugestimmt, dass es damit ab kommendem Herbst wieder möglich ist, für wenige Euro einen ganzen Tag lang den ÖPNV in Esslingen zu benutzen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Stadtticket auch in den Jahren 2026 und 2027 erhältlich bleibt.
Büro des Oberbürgermeisters