Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Denkmalschutzbehörde der Stadt Esslingen ist für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Schutz der Kulturdenkmäler
- Pflege der Kulturdenkmäler
- Überwachung des Zustandes von Kulturdenkmälern
- Abwendung von Gefährdungen der Kulturdenkmäler
- Bergung von Kulturdenkmälern
Die rechtliche Grundlage bildet das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg, die höhere Denkmalschutzbehörde, die beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt ist, ist daher eng in alle Entscheidungen eingebunden.
Was sind eigentlich Kulturdenkmäler?
Per Definition sind Kulturdenkmäler Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Solche Kulturdenkmäler werden in Esslingen vom Landratsamt erfasst. Ob Sie Eigentümer eines Kulturdenkmals sind, können Sie bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt Esslingen erfahren.
Üblicherweise denken viele bei erhaltenswerten Denkmälern an historische Bauten. Dabei können diese ganz unterschiedlicher Natur sein:
- Ein Denkmal muss nicht unbedingt "alt" sein
Es gibt zum Beispiel Baudenkmäler aus den 1950er Jahren, die aufgrund ihrer Gestaltung, eines für die damalige Zeit richtungsweisenden Entwurfs oder als wichtige Zeitzeugen einer bestimmten Epoche unter Schutz gestellt wurden.
- Freiflächen als Kulturdenkmal
Auch Freiflächen wie beispielsweise Gärten können selbst ein Kulturdenkmal sein oder in der Umgebung eines Baudenkmals als Teil eines Baudenkmals gelten. In Esslingen steht zum Beispiel die Maille unter Denkmalschutz. Das gilt auch für Wasserflächen wie etwa die Neckarkanäle in der Stadt.
- Bodendenkmale
Auch Reste von alten Wegen, Scherben, Brunnen, Hausfundamenten oder Gräbern können sogenannte Bodendenkmale sein.
Neben Bau- und Bodendenkmalen gibt es außerdem bewegliche Denkmale. Dies kann zum Beispiel auf Sammlungen, Bibliotheken oder Archive zutreffen, wenn sie nicht als Zubehör zu einem Baudenkmal gehören. In diesem Fall sind sie als Teil eines Baudenkmals unter Denkmalschutz gestellt.
Finanzielle Anreize
Steuerliche Vorteile
Bei einem Gebäude, das ein Kulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage ist, können Sie in bestimmten Fällen Kosten zum Erhalt des Denkmals steuerlich absetzen.
Nach § 7i EStG können Sie bis zu 9 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren, in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % absetzen.
Bei eigengenutzten Kulturdenkmälern oder bei zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht eigenbewohnten Kulturdenkmälern nach §§ 10 f und g EStG können Sie entsprechende Aufwendungen zehn Jahre lang in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben geltend machen.
11 b EStG erlaubt eine gleichmäßige zeitliche Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre bei einem Baudenkmal, das zu einer Einkunftsart gehört.
Landesförderung
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern dienen. Die Zuwendungen sollen den Eigentümer:innen, Besitzer:innen oder Bauunterhaltungspflichtigen bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.
Gefördert werden Ausgaben, die bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen, soweit sie die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren nicht geschützten Objekten übersteigen
Aktuelle Projekte
Friedhöfe ins Bewusstsein rücken
Auf Initiative des Landesamts für Denkmalpflege dokumentieren ehrenamtlich engagierte Bürger:innen Gräber des Ebershaldenfriedhofs, die vor dem Jahr 2000 angelegt wurden.
Einzelpersonen und bürgerschaftliche Gruppen sind herzlich eingeladen, an dieser Aufgabe im Projektteam mitzuwirken.
Tag des offenen Denkmals
Am Sonntag, den 08. September 2024 ist der nächste Tag des offenen Denkmals, diesmal zum Motto: Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte
Denkmalgeschützte Gebäude in Esslingen
Im Esslinger Stadtgebiet kann ein Gebäude auf drei verschiedene Arten denkmalgeschützt sein:
- Als Kulturdenkmal (§ 8 DSchG)
- Als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 DSchG)
- Als Gebäude innerhalb der Gesamtanlage „Esslingen am Neckar (§ 19 DSchG)
Für jede dieser drei Arten gelten unterschiedliche Vorgaben:
Kulturdenkmäler
Kulturdenkmäler von besonderer Bedeutung
Diese genießen zusätzlichen Schutz durch die Eintragung in das Denkmalbuch beim Landesamt für Denkmalpflege. Ein eingetragenes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde …
- wieder hergestellt oder instand gesetzt werden
- in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändert werden
- mit An- oder Aufbauten, Aufschriften, Werbeeinrichtungen versehen werden
- von seinem Stand- oder Aufbewahrungsort insoweit entfernt werden, als bei der Eintragung aus Gründen des Denkmalschutzes verfügt wird, das Kulturdenkmal dürfe nicht entfernt werden
Als schutzwürdig wird auch die Umgebung des eingetragenen Kulturdenkmals angesehen.
Gesamtanlage „Esslingen am Neckar“
Die Gesamtanlage „Esslingen am Neckar“ umfasst das Gebiet der mittelalterlichen Reichsstadt sowie die Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts. Da an ihrer Erhaltung besonderes öffentliches Interesse besteht, wurde die Gesamtanlage durch eine Satzung unter Denkmalschutz gestellt.
Veränderungen am geschützten Bild der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde der Stadt Esslingen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Äußere von Gebäuden verändert wird – beispielsweise bei einer neuen Dachdeckung, beim Austausch von Türen und Fenstern, einer neuen Farbgebung der Außenfassade und Werbeanlagen.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Satzung über die Gesamtanlage „Esslingen am Neckar“.
Zur Satzung (PDF, 39 KB)
Nachfolgend finden Sie einen detaillierten Plan der Gesamtanlage „Esslingen am Neckar“. Dort sind alle Gebäude, Freiflächen, Gärten und Gewässer markiert, die als Kulturdenkmal oder als erhaltenswert eingestuft sind.
Denkmalpflegerischer Werteplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der Gesamtanlage "Esslingen am Neckar". Stand der Gebäudekartierung der Kulturdenkmale und erhaltenswerten Gebäude 2009. Aus: Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg (Hrsg.), Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Bd. I.2.1, Stadt Esslingen am Neckar, Ostfildern 2009, Kartenbeilage, Karte III
Stadt Esslingen am Neckar