Planen Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Raum?

Veranstaltungen im Stadtgebiet Esslingen, wie z.B. Hocketse, Märkte Straßen- und Vereinsfest sowie bürgerschaftliche Feste, können genehmigungspflichtig sein. 

Die Koordinierungsstelle Veranstaltung ist zuständig für die Abstimmung der Anträge / Genehmigungen zwischen den Veranstalter:innen und den beteiligten Behörden.

Öffentliche Flächen sind für die Allgemeinheit frei zugänglich und können von allen genutzt werden. Für ein harmonisches Miteinander aller Nutzergruppen, wurden die Richtlinien vom Gemeinderat beschlossen.  

Innenstadt - Richtlinien für Open Air Veranstaltungen

Die Esslinger Innenstadt ist für Veranstalter:innen eine attraktive Örtlichkeit. Allerdings soll sie für die Anwohner:innen auch weiterhin bewohnenswert bleiben. Um ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen, wurden die Richtlinien für Open Air-Veranstaltungen in der Innenstadt zusammen mit der Innenstadtbevölkerung erarbeitet und verbindlich eingeführt.

In dieser Richtlinie sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen an den einschlägigen Veranstaltungsorten geregelt.

Burg - Richtlinie für Open Air Veranstaltungen

Die Esslinger Burg ist aufgrund ihrer Lage eine einzigartige Location. Allerdings liegt sie inmitten von Wohnbebauung. Daher wurden gemeinsam mit der Innenstadtbevölkerung Richtlinien für Open Air-Veranstaltungen auf der Burg erarbeitet und verbindlich eingeführt, um ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen.

In dieser Richtlinie sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen geregelt.

Stabsstelle Wahlen, Zensus, Sonderthemen

Koordinierungsstelle Veranstaltungen

Koordinierungsstelle Veranstaltungen
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3673