Sondernutzung im öffentlichen Raum

Ein Teil der Esslinger Innenstadt wurde nach dem Denkmalschutzgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Um ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild sicher zu stellen, wurden die Gestaltungsrichtlinien für private Möblierung im öffentlichen Raum eingeführt.

Nachfolgend finden Sie die Grundlagen für die Genehmigungen des Ordnungs- und Standesamtes für Warenauslagen und Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Verkehrsfläche mit Maßen und Gestaltungsmöglichkeiten der Möblierung sowie Bepflanzung.

Bitte beachten Sie, dass die Pläne der Sondernutzungsflächen nicht barrierefrei sind.

TipiNameTarihBoyut
Gestaltungsrichtlinien Sondernutzung öffentlicher Raum (PDF, 1,1 MB) 05.09.2023 1,1 MB
Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien und Straßentypen (PDF, 6,4 MB) 05.09.2023 6,4 MB
Plan der Sondernutzungsflächen in klassischen Fußgängerzonen (PDF, 90 KB) 05.09.2023 90 KB
Plan der Sondernutzungsflächen in Altstadtgassen (PDF, 61 KB) 05.09.2023 61 KB
Plan der Sondernutzungsflächen in sonstigen Straßen mit Gehwegen (PDF, 63 KB) 05.09.2023 63 KB
Plan der Sondernutzungsfächen in Straßen mit ausgewiesenen Möblierungsstreifen (PDF, 55 KB) 05.09.2023 55 KB

Sondernutzung im Ortsrecht

Auch die im Ortsrecht festgelegten Satzungen für Sondernutzungen in der Fußgängerzone und an den öffentlichen Straßen sind zu beachten.

Ordnungs- und Standesamt

Verkehr

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Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-552839