Quotenmodell für geförderten Wohnraum
Das Quotenmodell kommt Menschen mit geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt zugute. Demnach sollen mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnflächen als geförderter Wohnraum mit abgesenkten Mieten angeboten werden.
Mit dem Quotenmodell wollen wir in Esslingen für preisgünstigen Wohnraum sorgen. Dazu enthält die Richtlinie konkrete Vorgaben für den Anteil geförderten Wohnraums an neu geschaffener Wohnfläche.
Das Quotenmodell steht im Einklang mit der Mietwohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg. Dabei erhalten Investor:innen eine Förderung, wenn diese einen Teil der entstehenden Wohnfläche für einen festgelegten Zeitraum zu einer entsprechend reduzierten Miete an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten.
Vorgaben für private Flächen
Entsteht auf privaten Grundstücken in Esslingen durch neues Planungsrecht mehr Wohnfläche, greift das Quotenmodell. Dann müssen die Eigentümer:innen mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche als geförderten Mietwohnraum anbieten.
Über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren liegt die Miete dieses geförderten Wohnraums mindestens ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bauen die Eigentümer:innen innerhalb des bestehenden Bebauungsplans, greift das Quotenmodell nicht.
Vorgaben für städtische Flächen
Bei städtischen Grundstücken, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, wird das Quotenmodell ebenfalls angewandt. Dieses ist Teil der Ausschreibung und Vergabe städtischer Flächen für den Wohnungsbau.
Auch hier soll die Hälfte der entstehenden Wohnfläche über einen Zeitraum von 30 Jahren dem geförderten Mietwohnraum zugutekommen. Außerdem verpflichten sich die Eigentümer:innen dazu, die Wohnräume innerhalb von drei Jahren nach dem Ausstellen der Baugenehmigung zu realisieren.
Zusätzliche Vorgaben
Bei der Erfüllung des Quotenmodells auf privaten Flächen und bei der Entscheidung über den Zuschlag für städtische Grundstücke werden weitere Kriterien herangezogen:
- Räumliche Durchmischung der geförderten und der frei finanzierten Wohnräume
- Barrierefreie Ausgestaltung über das baurechtliche Mindestmaß hinaus
- Mietwohnungen sollen dauerhaft im eigenen Bestand gehalten werden
Quotenmodell zum Download
Typ | Name | Datum | Größe |
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Quotenmodell für private Flächen (PDF, 443 KB) | 12.05.2023 | 443 KB | |
Quotenmodell für städtische Flächen (PDF, 445 KB) | 12.05.2023 | 445 KB |
Stadt Esslingen am Neckar