Esslinger Mietspiegel

Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre ermittelt und liefert Ihnen Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien.

Qualifizierter Mietspiegel Esslingen

Grundsätzlich soll der Esslinger Mietspiegel …

  • das Mietpreisgefüge transparenter machen
  • dabei helfen, Streitigkeiten zwischen Mietparteien zu vermeiden
  • dabei helfen, Mieterhöhungen zu überprüfen
  • Gerichten in Streitfällen die Entscheidung erleichtern
  • mögliche Kosten für die Beschaffung von Informationen zu Vergleichsmieten reduzieren

Wie der Mietspiegel ermittelt wird

Es gibt nach der Mietspiegelverordnung zwei Möglichkeiten, den Mietspiegel zu ermitteln: Eine Erhebung durch Fragebögen an die Esslinger Bürger:innen oder eine Fortschreibung anhand des Lebenshaltungsindex des Bundes. Der Mietspiegel der Stadt Esslingen wird alle vier Jahre anhand einer Umfrage neu erstellt und in der Folge nach zwei Jahren mittels einer Stichprobenerhebung oder anhand des Lebenshaltungsindex des Bundes fortgeschrieben. Die Erhebung via Fragebogen geschieht auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei Mieter:innen von nicht preislich gebundenen Wohnungen im Esslinger Stadtgebiet. Dabei werden die Daten bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zweck der Mietspiegelerstellung schriftlich erhoben.

Zudem wird der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet, durch die Interessensvertretungen der Mieter:innen und Vermieter:innen gemäß den Bestimmungen des § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels.

Wer die Erstellung des Mietspiegels begleitet

Der begleitende Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexpert:innen zur Erstellung des Mietspiegels 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Baugenossenschaft Esslingen eG
  • Deutscher Mieterbund Esslingen – Göppingen e.V.
  • EWB Esslinger Wohnungsbau GmbH
  • Haus und Grund Esslingen e.V.
  • Mieterbund Esslingen Stadt und Kreis e.V.
  • Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen
  • Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Esslingen
  • Stabsstelle Wohnen der Stadt Esslingen

Ganz wichtig: Der Mietspiegel stellt keine verbindliche Preisempfehlung dar. Vermieter:innen dürfen durchaus niedrigere, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jedoch nicht wesentlich höhere Mieten fordern. In diesem Sinne erwarten wir, dass der Mietspiegel für Vermieter:innen und Mieter:innen, Verbände, Gutachter:innen und Gerichte weiterhin eine praktikable und realitätsgerechte Entscheidungshilfe ist.

Stadt Esslingen am Neckar

Stabsstelle Wohnen

Stabsstelle Wohnen
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Daniel Friz
Fax +49 711 3512-552196