Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Veranstaltungen im Stadtgebiet Esslingen wie z.B. Hocketse, Märkte, Straßen- und Vereinsfest sowie bürgerschaftliche Feste müssen genehmigt werden. 

Für die Abstimmung der Anträge für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an uns. 

Öffentliche Flächen können von allen genutzt werden, für ein harmonisches Miteinander wurden vom Gemeinderat Open Air Richtlinien beschlossen.  

Innenstadt - Richtlinien für Open Air Veranstaltungen

Die Esslinger Innenstadt ist für Veranstalter:innen eine attraktive Örtlichkeit. Allerdings soll sie für die Anwohner:innen auch weiterhin bewohnenswert bleiben. Um ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen, wurden die Richtlinien für Open Air-Veranstaltungen in der Innenstadt zusammen mit der Innenstadtbevölkerung erarbeitet und verbindlich eingeführt.

In dieser Richtlinie sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen an den einschlägigen Veranstaltungsorten geregelt.

Burg - Richtlinien für Open Air Veranstaltungen

Die Esslinger Burg ist aufgrund ihrer Lage eine einzigartige Location. Allerdings liegt sie inmitten von Wohnbebauung. Daher wurden gemeinsam mit der Innenstadtbevölkerung Richtlinien für Open Air-Veranstaltungen auf der Burg erarbeitet und verbindlich eingeführt, um ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen.

In dieser Richtlinie sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen geregelt.

Vom Antrag zur Genehmigung - was zu beachten ist

Beachten Sie jedoch: Jede Veranstaltung ist individuell und wird einzeln beurteilt. Dafür benötigen wir eine ganze Reihe von Informationen von Ihnen. Je nach Veranstaltung sind auch unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Wir prüfen an Hand Ihrer Angaben, welche Stellen zu beteiligen sind und unterstützen Sie im Genehmigungsverfahren. 

Hier finden Sie eine Aufstellung aller Themen rund um Ihre Veranstaltungsorganisation.
Es handelt sich nicht um eine abschließende rechtssichere Auskunft.

Antragssteller der Veranstaltung

Veranstalter:in ist grundsätzlich der/die Antragssteller:in. Mit der Veranstalter:innenrolle geht die Gesamtverantwortung für die komplette Veranstaltung einher (z.B. einholen sämtlicher Genehmigungen, Wetterbeobachtung, Einhaltung geltender Vorschriften wie beispielsweise Hygiene- und Brandschutzvorschriften sowie die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung).

Als verantwortliche Person / Veranstaltungsleitung ist zu benennen, wer von Veranstaltungsseite her am Tag der Veranstaltung direkten Einfluss auf die gesamte Veranstaltung hat.
Betreiber:in ist, wer eine Versammlungsstätte anderen zur Verfügung stellt. Die Verantwortlichkeiten richten sich nach der Versammlungsstättenverordnung.

Art der Veranstaltung

Diese Festlegung ist wichtig, damit mit der Detailplanung begonnen werden kann. Planen Sie private oder kulturelle Veranstaltungen, Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Festumzüge oder Firmenjubiläumsfeiern?
Aus dem Charakter der Veranstaltung ergeben sich die notwendigen Genehmigungsverfahren.

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung?

Eventuell wird für die Durchführung der Veranstaltung eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung benötigt. Da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist, bitten wir um eine möglichst genaue Beschreibung der Veranstaltung (Art und Anzahl der Anbietenden, Angaben über die Waren).

Zeitpunkt der Feier (Uhrzeit, Datum, Wochentag)

Es gibt einige gesetzliche Vorschriften, die zu beachten sind, wie z.B. das Gaststättengesetz Baden-Württemberg, das Sonn- und Feiertagsgesetz, Nachtruhe, die Open Air Richtlinien der Stadt Esslingen am Neckar. In Einzelfällen bedarf es eines Antrages auf Befreiung. Deshalb ist nicht nur die Angabe des Veranstaltungstages wichtig, sondern auch der Zeitrahmen mit Berücksichtigung von Auf- und Abbau.

Anzahl der Gäste

Abhängig von der Zahl der Gäste und vom Veranstaltungsort (In-/Outdoor) sind u.a. folgende gesetzliche Regelungen zu beachten:

  • Versammlungsstättenverordnung
  • Baugenehmigung mit deren Nutzungsbestimmungen
  • Fluchtwege

Lageplan

Für eine konkrete Planung der Fläche ist ein Aufbauplan inklusive Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen im Maßstab 1: 200 mit dem Antrag einzureichen. (Beispiel Aufbauplan)

Beispiel eines Lageplans bei Veranstaltungen

Veranstaltungsorte

Abhängig von dem Veranstaltungsort sind unterschiedliche Behörden zu informieren und Genehmigungen einzuholen.

Veranstaltung in einer festgesetzten Versammlungsstätte
Hierfür genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegepläne für eine festgesetzte Besucherzahl sind einzuhalten, Abweichungen müssen vom Baurechtsamt genehmigt werden.

Veranstaltungen in nicht festgesetzten Versammlungsstätten
Hier ist eine Genehmigung des Baurechtsamts einzuholen.
Ansprechpartner:
Baurechtsamtbaurechtsamt@esslingen.de
0711 3512-2361
Frist
Mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung 
Veranstaltung auf öffentlicher Fläche
(z.B. in der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz, Hafenmarkt, einem Gehweg)
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 StrG BW ist. 

Mit Straßensperrung oder Halteverbotsanordnung
(z.B. auf der Fahrbahn, in Parkbuchten)
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 29 StVO.
Ansprechpartner:
Veranstaltungskoordination
KontaktVeranstaltungen@esslingen.de
0711 3512-2119
Frist
Mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Städtischen Grünfläche 
(z.B. im Merkelpark, auf der Burg)
Sie benötigen einen Nutzungsvertrage mit dem Grünflächenamt.
Ansprechpartner:
Grünflächenamt
Gruenflaechenamt@esslingen.de
0711/3512-2990
Frist
Mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Veranstaltungen in städtischen Sporthallen
Informationen finden Sie unter:
Benutzungs- und Kostenordnung für städtische Sportstätten
Ansprechpartner:
Sportentwicklung/Sportförderung
Soziales.Sport@esslingen.de
0711/3512-2684
Frist
Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
wenn eine Abstimmung mit dem Baurechtsamt notwendig ist.
Feiern auf fremdem Privatgelände
Hierfür kann ein Miet- oder Pachtvertrag erforderlich sein. Klären Sie dies vorab mit dem/der Grundstückseigentümer:in.
 
Veranstaltung im Wald
Die forstrechtliche Genehmigung erhalten Sie von der Unteren Forstbehörde des Landratsamts Esslingen.
Ansprechpartner:
Forstbetrieb Stadt Esslingen
Gruenflaechenamt@esslingen.de
0711 3512-2346
0711 3512-2455
Veranstaltungen am, auf oder im Wasser
Hier ist die Wasserbehörde des Landratsamts Esslingen zu beteiligten.
Ansprechpartner
Landratsamt
wasserwirtschaft@lra-es.de
Frist
Mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Luftraum
(z.B. Modellflieger, Drohnen, Ballons)
In manchen Fällen sind das Regierungspräsidium Stuttgart oder die Deutsche Flugsicherung zu beteiligen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46, Sachgebiet Luftfahrt
bnl@rps.bwl.de
 Deutsche FlugsicherungDFS- Deusche Flugsicherung

Leistungen vom Baubetrieb

Bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Sperrungen von Straßen oder Gehwegen, Beschilderungen, etc.) muss die Ausführung durch das Tiefbauamt der Stadt Esslingen am Neckar oder einem vom Veranstaltenden Beauftragten erfolgen.

Für die Ausführung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Tiefbauamt der Stadt Esslingen am Neckar ist ein gesonderter Antrag bei den Baubetrieben der Stadt Esslingen am Neckar zu stellen.

Im Fall einer nicht städtischen Beauftragung ist eine Abnahme durch den städtischen Baubetrieb zwingend notwendig. Organisation und Kosten der Abnahme werden vom Veranstaltenden getragen.

Der Antrag Baubetriebsleistungen enthält sämtliche vom Baubetrieb angebotenen Leistungen.

Tiefbauamt
Telefon 0711 3512-2119
Mobiltelefon 0711 3512-3480

  • Anzeige bei abweichenden Pollerzeiten
  • Anzeige, wenn eine Ausnahmegenehmigung für ein KFZ für die Poller Ritterstraße erforderlich ist
  • Abwasser

Frist
Mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung


  • Ausführung oder Abnahme VRAO
  • Beauftragung Müllgefäße
  • Strom
  • Bühnen oder Veranstaltungstechnik 

Frist
Mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Veranstaltung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung

Bei Veranstaltungen auf öffentlicher Straße ist von der/dem Veranstalter:in eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abzuschließen:

  • 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
  • 50.000 € für Sachschäden
  •  5.000 € für Vermögensschäden.

Dazu müssen Sie von ihrer Versicherung ein standardisiertes Formblatt ausfüllen lassen. 

Veranstaltung ausschließlich mit einer Sondernutzungserlaubnis

Bei der Nutzung des öffentlichen Raumes, wie Straßen, Wege oder Plätze ohne Eingriff in den Straßenverkehr, bedarf es  immer einer Veranstaltungserklärung. 

Eine Haftpflichtversicherung ist immer ratsam.

Speisen und Getränke

Alkoholausschank

Sie schenken Sekt bei der Ladenöffnung aus, beim Vereins-oder Sportfest gibt es einen Bierstand oder veranstalten eine Hocketse mit Cocktails? Für den Ausschank von Alkohol ist meistens eine Gestattung erforderlich. Grundlage hierfür ist das Gaststättengesetz Baden-Württemberg.

Koordinierungsstelle Veranstaltungen
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3673

Anbieten von Speisen

Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Veranstalter:innen müssen sicherstellen, dass Hygienevorschriften eingehalten werden. Mehr dazu finden Sie beim Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

Zelte und fliegender Bau

Fliegende Bauten sind beispielsweise Zelte, Karusselle, Tribünen oder Überdachungen.
Die Aufstellung kann gegebenenfalls beim Baurechtsamt anzeigepflichtig sein. Die Grundlagen hierzu ergeben sich aus den allgemeinen Bauvorschriften und Betriebsvorschriften der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR).
Genauere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zu den fliegenden Bauten im Service Portal.

An- und Abreise

Abhängig von der Anzahl der Besucher:innen müssen Sie die An- und Abreise der Veranstaltungsteilnehmenden planen. Hierbei sollten Sie folgendes beachten:

  • Sind genügend Parkplätze vorhanden, oder müssen private Parkplätze angemietet werde?
  • Installieren von Parkplatzhinweisschilder oder brauchen Sie zusätzliche Verkehrsordner.
  • Müssen Shuttlebussen eingerichtet werden (i.d. R. Großveranstaltung)?
  • Wird der ÖPNV beworben? Zusätzlich denkbar sind Kombinationstickets ÖPNV + Eintritt sowie die Erhöhung und/oder der Verlängerung der Taktfrequenzen.
  • Werden Ausnahmegenehmigung für bestimmte Gäste (z.B. Menschen mit körperlicher Einschränkung) benötigt?

Musik, Gesang, Live-Aufführungen und Theater

Grundsätzlich ist nur Live Musik in der Innenstadt von Esslingen am Neckar erlaubt. 

· Lärmvorschriften
Folgende Regelungen sind zu beachten: die Open-Air Richtlinien der Stadt Esslingen am Neckar, die Polizeiverordnung, das Sonn- und Feiertagsgesetz Baden-Württemberg (BW) sowie die Freizeitlärmrichtlinie BW.

· Musik
Neben den Lärmvorschriften ist auch an die GEMA zu denken.

· Artistik und Theater
Denken Sie an die Unfallverhütung. Hier verweisen wir auf die Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

· Fahrgeschäfte 
Hier sind die Vorgaben zu fliegenden Bauten zu beachten. 

· Prozessionen und Umzüge
Hier gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sowie des Straßengesetz BW.

· Lichtshow
Lichtshows können die Verkehrsteilnehmende blenden und dadurch die Sicherheit im Straßen- und Luftverkehr beeinträchtigen.

· Open Air Leinwand
Hier sind die Vorgaben zu fliegender Bauten zu beachten.

· Public Viewing
Hier ist die Ortspolizeibehörde einzubinden

· Darbietungen, die im Luftraum stattfinden
z.B. Drohne, Ballonaufstieg; Modellflieger oder Skybeamer. Hier müssen das Regierungspräsidium und die Flugsicherung involviert werden.

· Offenes Feuer/Feuershow, Pyrotechnik
Hier gilt das Waffen- und Sprengstoffrecht. Zu beachten ist das Feuerwerksverbot in der Esslinger Altstadt. Zudem sind Bandschutzmaßnahmen einzuhalten.

Sicherheit

Als Veranstaltungsleiter:in sind Sie für die Sicherheit der Gäste verantwortlich. Sie müssen im Vorfeld überlegen, wie bei unterschiedlichen Gefährdungssituationen vorgegangen werden soll.
Veranstaltende bzw. Verkehrssicherungspflichtige müssen stets eigenverantwortlich prüfen, ob bei der Veranstaltung weitergehende Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind (z.B. weitere Ordner, Unfallverhütung, Fluchtwegsbeleuchtung/-beschilderung, Übersichtspläne, Alarmierung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)).

Dem/der Veranstalter:in obliegt auch die Verantwortung zur Wetterbeobachtung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen, wie das Beenden der Veranstaltung, die Evakuierung der Besucher:innen oder die Sicherung bzw. Abbau von Zelten. Die Versammlungsstättenverordnung schreibt ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße ein Sicherheitskonzept vor, das die Ortspolizeibehörde bei Gefahrenpotenzial jederzeit anfordern kann.

Technischen Einrichtungen und Anlagen

Achten Sie beim Betrieb technischer Einrichtungen auf:

  • bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend der Betriebsanleitung
  • Gültigkeit der TÜV Prüfung/Nachweis
  • eingewiesenes/sachkundiges Personal
  • Vermeidung von Stolperfallen
  • Standfestigkeiten auch bei Wettereinflüssen
  • Ausstattung muss in einem technisch einwandfreien Zustand sein
  • Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht

Brandlasten

Sind Brandlasten vorhanden, ist adäquates Löschgerät vorzuhalten. Gegebenenfalls beteiligt die Koordinierungsstelle Veranstaltungen im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens die Feuerwehr . 

Bei der Verwendung von Flüssiggas wird auf die Arbeits-Sicherheits-Information der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe verwiesen.

Bei offenem Feuer (Schwedenfeuer, Feuerkörbe, usw.) bedarf es einer sorgsamen Umgangsweise. Insbesondere ist zu beachten:

  • Löschmittel vorhalten
  • Sicherheitsstabstand zwischen Feuer und Gebäude einhalten
  • das Feuer ist standsicher und auf einer nicht brennbaren Unterlage aufzustellen
  • das Feuer nicht unbeaufsichtigt lassen, bis es vollständig gelöscht ist

Es ist in eigener Verantwortung sicher zu stellen, dass durch das Feuer keine Gefahr für Personen und Dinge entsteht.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden Ihrer Gäste zu steigern. 

  • ausreichend Müllbehälter inkl. Leerung (Mülltrennung)
  • ausreichende und saubere WCs auch bei Veranstaltungen im Freien
  • Vermeidung von dunklen Ecken durch ein Beleuchtungskonzept
  • Zuverlässigen und ausreichenden Ordner- und Sicherheitsdienst
  • Sanitätsdienst
  • Prävention und Gegenmaßnahmen gegen drohende Gefahren für Frauen wie z.B. Kampagne Nachtsam

Inklusion

Tipps und Anregungen für die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen hat die Koordinierungsstelle Inklusion der Stadt Esslingen am Neckar zusammengestellt:

Jugendschutzgesetz

Zwingend zu beachten sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, es regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Das Jugendschutzgesetz beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche ausgehen kann. Das betrifft:

  • den Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabak
  • den Aufenthalt in Gaststätten und den Besuch von Diskotheken und Tanzveranstaltungen,
  • den Zutritt zu Spielhallen und die Teilnahme an Gewinnspielen,
  • andere jugendgefährdende Veranstaltungen und jugendgefährdende Orte,
  • problematische Medieninhalte und öffentliche Filmvorführungen.
S. 49 Jugendschutz verständlich erklärt, bmfsfj, Mai 2023

Eine ausführliche Zusammenfassung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht, aus der die obige Abbildung entnommen ist.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Kommunale Kriminalitätsprävention der Stadt Esslingen am Neckar (KKP) wenden.

Kommunale Kriminalprävention
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2203

Umwelt mitdenken

Gerade bei Veranstaltungen besteht die Möglichkeit auf Nachhaltigkeit zu setzen und somit einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten. Sei es durch ein optimales Abfallmanagement, die Nutzung von Ökostrom, ein vegetarisches und veganes Catering oder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) für die Teilnehmenden - es gibt viele Stellschrauben eine Veranstaltung nachhaltiger zu gestalten.
Der Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zeigt Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Veranstaltungsorganisation führen.

Der Einsatz von Einmalkunststoffgeschirr und -besteck ist bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen in der Stadt Esslingen am Neckar grundsätzlich verboten.

Bewerbung der Veranstaltung

Plakatierung und Banner/Transparente

  • Plakatierung
    Innerhalb des Altstadtrings sind max. 30 Plakate und im restlichen Stadtgebiet sind ebenfalls max. 30 Plakate für die 14 Tage vor der Veranstaltung genehmigungsfähig.
  • Banner/Transparente
    Diese dürfen nur an bestimmten, vom Ordnungsamt festgelegten Stellen angebracht werden und müssen vorab genehmigt werden.
Bürgeramt / Fundamt
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax 0711 3512-2408

Online-Veranstaltungskalender

Sie können Ihre Veranstaltung im Online-Veranstaltungskalender der Stadt Esslingen am Neckar veröffentlichen lassen.

Stabsstelle Wahlen, Zensus, Sonderthemen

Koordinierungsstelle Veranstaltungen

Koordinierungsstelle Veranstaltungen
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3673