Esslingen informiert

Wir berichten im Amtsblatt umfassend und sachlich neutral über die Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie Themen der Kommunalpolitik. 

Als gedruckte Ausgabe finden Sie das städtische Amtsblatt „ESSLINGEN informiert“ jeden Freitag in Ihrem Briefkasten: Es erscheint als Wendeprodukt zum Wochenblatt „Zwiebel“.

Aktuelle Ausgabe

Blättern Sie online durch die aktuelle Ausgabe:



Download

Hier finden Sie die aktuelle sowie die Ausgaben der letzten vier Wochen zum Download:

TypNameDatumGröße
Ausgabe 50 (PDF, 4,2 MB) 19.12.2024 4,2 MB
Ausgabe 49 (PDF, 3,1 MB) 12.12.2024 3,1 MB
Ausgabe 48 (PDF, 1,9 MB) 05.12.2024 1,9 MB
Ausgabe 42 (PDF, 1,6 MB) 25.10.2024 1,6 MB

Sie erhalten die gedruckte Ausgabe nicht?

Bevor Sie reklamieren, überprüfen Sie bitte folgende mögliche Gründe. In manchen Fällen ist eine Verteilung des Amtsblatts nicht möglich.

Aufkleber am Briefkasten?

Ist an Ihrem Briefkasten ein Aufkleber „Bitte keine kostenlose Zeitung / Bitte kein Wochenblatt“ angebracht?
Dann dürfen die Austräger:innen das „ESSLINGEN informiert“ nicht an Ihren Haushalt verteilen.

Abonnement der EZ gekündigt?

Das Amtsblatt liegt zusammen mit der Zwiebel der „Eßlinger Zeitung“ bei. Wenn Sie einmal ein EZ-Abonnement abgeschlossen hatten, ist an Ihrem Briefkasten eventuell noch der Aufkleber „EZ“ angebracht. In diesem Fall gehen die Austräger:innen davon aus, dass Sie Amtsblatt / Zwiebel mit der Tageszeitung erhalten und stecken deswegen kein Exemplar in Ihren Briefkasten.

Verbot der Hausverwaltung?

In manchen Fällen untersagt die Hausverwaltung die Verteilung von kostenlosen Zeitungen und Wochenblättern.
Dann dürfen Amtsblatt / Zwiebel nicht in den Briefkasten gesteckt werden.

Zugang zum Briefkasten?

Befindet sich Ihr Briefkasten im Inneren des Gebäudes?
Dann kann es ein, dass dieser für die Austräger:innen nicht erreichbar ist.

Wohnort im Industriegebiet?

Amtsblatt / Zwiebel werden im ganzen Esslinger Stadtgebiet verteilt. Allerdings gibt es Straßenzüge im Industriegebiet, in denen nur ganz vereinzelt Menschen leben. Diese werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht beliefert.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570
Isabelle Butschek

Amtsblatt

Gebäude Neues Rathaus
Raum 110

Reklamation

Sie haben kein Amtsblatt erhalten? 

Gesetzliche Grundlage

Vor Wahlen ist eine Karenzzeit von acht Wochen einzuhalten, in welcher aufgrund der Neutralitätspflicht der Stadt und dem Gleichbehandlungsgebot keine Beiträge von Fraktionen, Parteien und Wählervereinigungen im Amtsblatt veröffentlicht werden. 

TypNameDatumGröße
Redaktionsstatut für das städtische Amtsblatt (PDF, 82 KB) 26.04.2023 82 KB