Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart – Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart vom Juni 2014 auf Grundlage der Lärmkartierung 2022

Wappen des Regierungspräsidiums Stuttgart

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.

Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.

Auf den Homepages der nachfolgend aufgeführten Kommunen kann das Dokument über den dort genannten Link abgerufen werden:

Einzusehen ist das Überprüfungsdokument ebenfalls während der Öffnungszeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter: 

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ist das Überprüfungsdokument dauerhaft einsehbar.

Stuttgart, 12.07.2024 

Regierungspräsidium Stuttgart

Veröffentlichungszeitraum

15. Juli bis einschließlich 31. Juli 2024

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