Was tun beim Wildunfall?

Reh, Fuchs, Wildschwein und Co. leben derzeit besonders gefährlich, denn gerade nach der Zeitumstellung passieren viele Wildunfälle. Wir erklären, wie diese verhindert werden können und was es nach einem solchen Unfall zu beachten gibt.

Zu sehen ist das Verkehrsschild "Achtung, Wildwechsel" an einer Straße im Wald

Deutschlandweit haben sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr mehr als 280.000 Wildunfälle ereignet - gerade von Oktober bis Dezember sowie in den Monaten April und Mai. Also vor allem dann, wenn die Zeit umgestellt wird: „Das liegt daran, dass der Berufsverkehr eine Stunde früher rollt und sich die Tiere erst darauf einstellen müssen“, erläutert Stadtförster Ingo Hanak. 

Wie vermeidet man Wildunfälle?

Wer nachts und in der Dämmerung im Wald unterwegs ist oder Waldränder passiert, sollte langsamer fahren. „Wildwechselschilder sind kein allgemeiner Hinweis, sondern stehen vor allem dort, wo es regelmäßig zu Kollisionen mit Wildtieren kommt. Deswegen sollten sie unbedingt ernst genommen werden“, sagt Ingo Hanak. Tauchen Wildtiere am Straßenrand auf, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer das Licht abblenden, hupen und bremsen. Wechselt ein Tier über die Straße, ist die Gefahr meistens nicht vorbei - oft kommen weitere Tiere nach.

Was tun, wenn es zu einem Wildunfall kommt?

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, sollte man scharf bremsen und auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad festhalten, um andere nicht zu gefährden. Nach dem Unfall sofort die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. 
Ist das Tier tot, sollte man es wenn möglich mit Einweghandschuhen (z.B. aus dem Verbandkasten) an den Seitenstreifen ziehen. Wichtig ist es, verletzte Tiere weder anzufassen, noch zu verfolgen, sondern Abstand zu halten. Auf keinen Fall das Tier einladen und versuchen, damit zum Tierarzt zu fahren. Für das verletzte Wildtier ist die Nähe zum Menschen eine zusätzliche Qual. Sollte das Tier im Kofferraum in Panik geraten, besteht Lebensgefahr für alle, die sich im Fahrzeug befinden, und andere Verkehrsteilnehmende

Wer sollte benachrichtigt werden?

Wie nach jedem Unfall sollte unverzüglich die Polizei verständigt (Telefonnummer 110) werden, welche dann die zuständigen Jägerinnen und Jäger informiert. Diese stellt zudem die notwendige Bescheinigung für die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters aus. Ist das Tier geflüchtet, sollte man mit der Unfallmeldung die Richtung angeben, damit die Jägerinnen und Jäger das verletzte Tier leichter finden können.
Auch wenn am Fahrzeug keine Schäden erkennbar sind, unbedingt die Polizei oder (falls bekannt) die Jagdpächterin/den Jagdpächter verständigen. Auch ein entkommenes Wildtier kann schwer verletzt sein und sich noch tagelang quälen. Wer einen Wildunfall nicht meldet und ein an- oder überfahrenes Tier seinem Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, die mit einer Höhe bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Auch tote Wildtiere dürfen übrigens nicht einfach mitgenommen werden: Das wäre Wilderei und somit eine Straftat.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570

Esslingen auf

social-media-icons wie im footer plus youtube

(Erstellt am 07. November 2024)