Anmeldung einer Versammlung

Wer eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen veranstalten möchte, muss dies rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. 

Versammlung von Menschen mit Fahnen auf dem Rathausplatz.
©hier angeben

Demonstrationen sind elementarer Bestandteil einer Demokratie. Menschen versammeln sich und bringen ihre Ansichten für oder gegen etwas zum Ausdruck. Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben und ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Versammlungen müssen nicht genehmigt, aber angemeldet werden. 

Bevor für die Versammlung geworben wird, muss die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Esslingen eingegangen sein.
Sie muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des Veranstalters
  • Kontaktdaten der Person, die die Versammlung leitet und vor Ort verantwortlich ist
  • Tag, Zeit und Ort, auch Routen, wenn es sich um einen Aufzug handelt
  • Thema / Motto der Versammlung
  • Anzahl der zu erwartenden Teilnehmenden
  • Sind Aufbauten, Fahrzeuge, Lautsprecheranlagen, Plakatierung etc. vorgesehen

Um den Anmeldeprozess für alle Beteiligten zu vereinfachen, stellt die Stadt Esslingen am Neckar ein Anmeldeformular zur Verfügung. Dieses und weitere Informationen zum Anmelden einer Versammlung sind im Bürgerportal zu finden.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570
Nicole Amolsch

Amtsleitung
Pressesprecherin

Gebäude Neues Rathaus
Raum 110

Esslingen auf

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(Erstellt am 22. Mai 2024)