Position der Städtischen Pflegeheime zum assistierten Suizid

Die Städtischen Pflegeheime Esslingen haben sich mit dem Thema assistierter Suizid intensiv beschäftigt.

Pflegekraft hält Hand von älterer Person
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Im Verwaltungsausschuss am vergangenen Montag hat Geschäftsführer Thilo Naujoks die erarbeitete Grundposition vorgestellt, die anschließend beschlossen wurde.

Beschäftigte der Städtischen Pflegeheime bieten keine Begleitung beim assistierten Suizid an, auch nicht bei ausdrücklichem Wunsch von Bewohnerinnen und Bewohnern, Kurzzeit- oder Tagespflegegästen. Es ist den haupt- und ehrenamtlich Tätigen nicht erlaubt, sich an der Organisation und Durchführung einer Selbsttötung zu beteiligen. Die Aufnahme in die Einrichtungen der Städtischen Pflegeheime zum Zwecke der Selbsttötung ist ausgeschlossen. 

Hintergrund dieser Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 2. Dezember 2024 ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es erklärte im Februar 2020 den § 217 StGB, der bis dahin die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten hatte, für nichtig. Somit steht die Inanspruchnahme einer Hilfe zur Organisation und Durchführung der Selbsttötung jedem Menschen zu. Die Möglichkeit zur Beendigung des Lebens mit Hilfe Dritter gehöre zur Freiheit des Menschen, es bedarf keiner sogenannten „materiellen Kriterien“. Damit sind sachliche oder fachliche Gründe gemeint, wie beispielsweise eine unumkehrbare Erkrankung, die unmittelbar zum Tode führt. Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, die die Suizidhilfe regulieren sollen, sind bislang gescheitert. Daher war es erforderlich, als Pflegeheimträger selbst Position zu beziehen, wie Beschäftigte mit der Suizidhilfe umgehen sollen. In einem längeren Prozess unter der externen Begleitung durch Professor Dr. Andreas Heller von der Universität Graz und Susanne Kränzle, Gesamtleitung Hospiz Esslingen, haben sich die Führungskräfte der Städtischen Pflegeheime auf die nunmehr beschlossene Grundposition verständigt.

Mit dieser klaren Haltung soll das Palliativkonzept und damit die Suizidprävention mit einer hospizlich und palliativen Sorge der Städtischen Pflegeheime gestärkt werden. „Wir wollen in unseren  Einrichtungen ein behütetes  und professionell umsorgtes Sterben ermöglichen“, sagt Thilo Naujoks, Geschäftsführer der Städtischen Pflegeheime Esslingen. „Die Beteiligung und Begleitung bei einem assistierten Suizid sehen wir nicht als Bestandteil der Pflege.“

Dabei geht es auch um den Schutz und die Fürsorge gegenüber den Mitarbeitenden in der Pflege. Sie sollen nicht in Situationen kommen, in denen von ihnen die Assistenz zum Suizid oder auch nur dessen Begleitung als inklusive Dienstleistung der Städtischen Pflegeheime  erwartet werden kann. „Sowohl die Entscheidung dafür als auch dagegen könnte Mitarbeitende in Gewissenskonflikte führen, die wir später nicht auffangen können“, betont Naujoks. „Wir dürfen die Pflege an dieser Stelle nicht zusätzlich belasten.“

Bereits der alltägliche Umgang mit Patientenverfügungen und den damit zusammenhängenden Entscheidungsprozessen, ob lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbar kranken Bewohnerinnen und Bewohnern durchgeführt werden sollen oder nicht, ist sehr herausfordernd. Hier muss eine klare Abgrenzung zu aktiv geäußerten Todeswünschen und der Durchführung eines assistierten Suizides getroffen werden, vor allem wenn dieser in den Bewohnerzimmern eines Pflegeheimes vollzogen werden soll.

Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, die keine Angehörigen, Betreuende oder Bevollmächtigte haben und sich selbst töten möchten, steht in den Heimen der Städtischen Pflegeheime wie bisher ein Ethikberatungsteam zur Verfügung. In ethischen Fallbesprechungen kann dann das weitere Vorgehen beraten werden.

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(Erstellt am 04. Dezember 2024)