Wann auf der Burg gefeiert werden darf

Zur Freiluftsaison 2025 treten neue Open-Air-Richtlinien für die Esslinger Burg in Kraft. In Zukunft sind auf der beliebten Fläche mehr Veranstaltungen möglich.

Kino auf der Burg: Rechts eine große Filmleinwand, link der Dicke Turm
©Klaus J. Nilkens

Die Esslinger Burg ist nicht nur das Wahrzeichen der Stadt und ein beliebtes Erholungsgebiet, sie ist auch ein gefragter Veranstaltungsort. Deshalb hat der Esslinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der  bestehenden Open-Air-Richtlinien der Burg verabschiedet und damit den rechtlichen Rahmen geschaffen, um ab der Freiluftsaison 2025 mehr Veranstaltungen auf dem Gelände durchführen zu können.

Sechs Großveranstaltungen

So werden zukünftig bis zu sechs Großveranstaltungen pro Jahr ermöglicht. Damit können künftig zusätzlich zu den bewährten drei Konzerttagen bis zu drei weitere Großveranstaltungen durchgeführt werden. Diese sind lediglich zwischen 1. Mai und 15. September zulässig. Musik ist mit Rücksicht auf die Anwohner:innen nur bis 23 Uhr erlaubt. Unter der Woche ist zu dieser Uhrzeit auch das Veranstaltungsende vorgeschrieben. Freitags und samstags darf ohne Musik noch bis 24 Uhr gefeiert werden. Aufgrund der hohen Besucherzahlen muss für Großveranstaltungen, wie bislang auch, ein entsprechender Nutzungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen werden. Veranstaltungsanträge für die jeweilige Freiluftsaison müssen bis spätestens 31. März vorliegen, damit sie noch für die jeweilige Jahresplanung berücksichtigt werden können.

Auch dem Open-Air-Kino des Kommunalen Kinos e. V. werden vier zusätzliche Veranstaltungstage eingeräumt. Künftig darf das Freiluftkino elf Veranstaltungen innerhalb von zwei Wochen durchführen. Das Veranstaltungsende bleibt bei 24 Uhr bestehen.

Rondell als neuer Ort

Neu ist die Möglichkeit für Vereine und Kulturakteure, am Rondell unterhalb des Dicken Turms jährlich bis zu zehn kleinere Kulturveranstaltungen mit maximal 200 Besucher:innen durchzuführen. Während der Corona-Pandemie hatte sich gezeigt, dass dieser Ort einen schönen Rahmen für kleinere Veranstaltungen bietet. 

Für diese Veranstaltungen ist eine niederschwellige und kostenfreie Genehmigung ausreichend. Die Fläche kann in Absprache mit dem Kulturamt der Stadt Esslingen, das die Termine vergibt, ganzjährig zwischen 11 und 22 Uhr genutzt werden.

Richtlinien nur für Innere Burg

Die Open-Air-Richtlinien für die Burg wurden erstmals 1997 festgeschrieben und 2003 zuletzt angepasst. Während die Richtlinien bislang für das gesamte Burggelände galten, beziehen sich die neuen Richtlinien lediglich auf die Innere Burg.

Grundsätzlich gelten für die Nutzung des Geländes die Polizeiverordnung sowie die städtische Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die Open-Air-Richtlinien Innere Burg erweitern diese Verordnungen durch ein entsprechendes Nutzungskonzept, das die Zahl und den Umfang von Veranstaltungen begrenzt. So soll der Erholungswert der Inneren Burg erhalten bleiben und Anwohner:innen nicht über Gebühr belastet werden.

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(Erstellt am 24. Mai 2024)