Kinderreisepass wird abgeschafft

Die Abschaffung ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Kind mit Rollkoffer und Rucksack am Flughafen
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Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Von 1. Januar 2024 an haben Eltern die Möglichkeit, für ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren zu beantragen. Diese Dokumente werden nicht vor Ort im Bürgeramt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Die Gebühren für Personen unter 24 Jahren betragen 37,50 Euro für den Reisepass beziehungsweise 22,80 Euro für den Personalausweis.

Das Bürgeramt empfiehlt allen Eltern in Esslingen, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen der Zielländer gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Bürgeramt immer einen Termin

Die Freischaltung neuer Termine erfolgt grundsätzlich immer donnerstags.

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(Erstellt am 29. November 2023)