Fahrradzone in Esslingen

Ein Teil Oberesslingens ist als Fahrradzone ausgewiesen. Dort haben Radfahrer:innen Vorrang und profitieren von eigenen Regeln, die die umweltfreundliche Mobilität fördern.

Seit 2021 sind die Gartenstadt und die Breslauer Straße samt ihren Nebenstraßen als Fahrradzone ausgewiesen. Sie erkennen den Bereich vor Ort in Oberesslingen an der Beschilderung. In dieser Fahrradzone müssen sich andere Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer:innen den Radfahrer:innen und ihrem Tempo anpassen.

Drei Vorteile einer Fahrradzone

  • Sie ist gut für unser Klima und Ihre Gesundheit
  • Sie reduziert den Verkehrslärm für die Anwohner:innen enorm
  • Sie erhöht die Lebensqualität in der Stadt

Wichtige Informationen zur Fahrradzone

Welches Gebiet umfasst die Fahrradzone?

Die Fahrradzone in Oberesslingen umfasst die gesamte Gartenstadt und die Breslauer Straße mit ihren Nebenstraßen.

Übersichtsplan der Fahrradzone Oberesslingen

Welche Regeln gelten für Radfahrer:innen?

  • Nebeneinanderfahren ist immer erlaubt
     
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
     
  • Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren
     
  • Es gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet
     
  • An Zebrastreifen haben Fußgänger:innen Vorrang
     

Welche Regeln gelten für andere Verkehrsteilnehmer:innen?

  • Sie dürfen die Straße mit Kraftfahrzeugen nur befahren, wenn dies durch zusätzliche Schilder wie „Pkw frei“ ausdrücklich erlaubt ist
     
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
     
  • Fahrräder haben Vorrang! Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an das Tempo der Radfahrer:innen an
     
  • Halten Sie beim Überholen von Radfahrenden zwingend einen Abstand von mindestens 1,50 Metern ein
     
  • Mit Elektrokleinstfahrzeugen wie zum Beispiel E-Scootern dürfen Sie die Fahrradzone befahren
     

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