Sie wurden abgeschleppt?
Der städtische Vollzugsdienst ist für das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum zuständig und berücksichtigt dabei stets den Gleichbehandlungs- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Bevor ein Fahrzeug abgeschleppt wird, prüft der städtische Vollzugsdienst in der Regel zunächst mildere Maßnahmen.
Bitte beachten Sie:
Die Polizei schleppt nur ab, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum falsch geparkt ist. Wenn Ihre private Fläche durch ein falsch geparktes Auto beeinträchtigt wird, müssen Sie selbst eine Abtretungserklärung an ein Abschleppunternehmen ausstellen, um das Abschleppen zu veranlassen.
Ob jemand einen Strafzettel erhält, oder das Fahrzeug abgeschleppt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird nur bei schwerwiegenden Parkverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern oder die öffentliche Sicherheit gefährden, abgeschleppt. Dazu zählen unter anderem:
- Parken auf Rettungswegen oder in Feuerwehrzufahrten
- Parken vor Kreuzungen oder Einmündungen
- Parken auf Sperrflächen
- Parken auf Geh- und Radwegen
- Parken direkt vor Fußgängerüberwegen
- Parken bei angeordneten Halteverboten
- Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen
- Parken auf Behindertenparkplätzen oder an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Was kostet das Abschleppen?
Die Kosten für polizeiliches Abschleppen können je nach Wochentag und Uhrzeit über 150€ betragen. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren und mögliche Bußgelder, sodass die Gesamtkosten schnell über 380€ steigen können. Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem falsch geparkten Auto sind und das Abschleppen noch verhindern können, müssen Sie dennoch die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppdienstes tragen.
Was tun, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde?
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr an seinem ursprünglichen Standort steht, könnte es abgeschleppt worden sein. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Esslingen unter der Rufnummer 0711-3990-0. Dort erfahren Sie auch, wo sich das Fahrzeug befindet und abgeholt werden kann.
Top 10 der Parkverstöße
Parken im Haltverbot
Parken auf Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten
Parken an engen Straßenstellen
Parken auf Geh- und Radwegen
Parken im Bereich von Bushaltestellen und Sperrflächen
Fahrzeuge, die im Bereich von Bushaltestellen parken, behindern den öffentlichen Nahverkehr und gefährden die Sicherheit der Fahrgäste. Insbesondere das Ein- und Aussteigen sowie das Anfahren der Busse wird erschwert oder behindert.
Sperrflächen dienen der Verkehrslenkung und sind für das Befahren, Halten und Parken verboten. Verstöße können den Verkehrsfluss stören und gefährliche Situationen verursachen.
Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen
Parken vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
Parken an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Parken in Fußgängerzonen
Parken in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen
Ordnungs- und Standesamt