Hund und Mensch
In Esslingen gibt es derzeit etwa 2.100 gemeldete Hunde. Da sind Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von ein paar Regeln dringend erforderlich.
Rund 300 Gramm Kot produziert ein Durchschnittshund täglich, auf das Jahr hochgerechnet sind das 230 (!) Tonnen! Da ist "haufenweise" Ärger vorprogrammiert, wenn dieser auf Gehwegen, Wiesen, Spielplätzen liegen bleibt. Denn Hundekot
- birgt gesundheitliche Gefahren, besonders für die Kleinsten von uns, die Kinder.
- Er macht die Rasenpflege in den Grünanlagen äußerst unangenehm.
- Außerdem kann die aggressive Wirkung des Hundeurins zu Schäden an Rasen, Sträuchern und Bäumen führen.
Deshalb sind Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen auch nicht erlaubt und Hundebesitzer sind dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Lieblings zu beseitigen.
Unsere Spielregeln
Hundestationen
Freilaufende Hunde
Immer wieder kommt es zu Belästigungen und Gefahren durch freilaufende Hunde, zum Beispiel durch Anspringen und Beschnuppern. Ferner sind Fehlreaktionen von Hunden nicht ausgeschlossen, insbesondere im stark frequentierten Innenstadtbereich. Zudem kommt es zu Konfliktsituationen mit Hunden anderer Hundeführer/-innen, die ihren Vierbeiner ausführen.
Deshalb müssen Hunde innerhalb geschlossener Ortslage auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie Sportplätzen an der Leine geführt werden. Ansonsten sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit der Hundeführer/-innen gegeben ist.
Lärm
Bitte denken Sie auch daran, dass viele Ihrer Mitmenschen Ruhe benötigen. Versuchen Sie, Ihren Hund so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen belästigt wird. Das bedeutet, dass Sie einen häufig bellenden oder heulenden Hund gegebenenfalls während der nächtlichen Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) in einem geschlossenen Raum unterbringen müssen.
Listenhunde
Für bestimmte Hunderassen gibt es nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum vom 03.08.2000 besondere Regelungen, was die Leinen- und Maulkorbpflicht anbelangt.
Heimtierhaltung
Sollten Sie hierzu Fragen haben und Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Hundesteuer
Mit der Hundesteuer wird nicht gezielt die Entfernung von Hundekot finanziert. Sie ist daher nicht als Reinigungsgebührzu verstehen. Die Hundesteuer fließt, wie alle anderen Steuern auch, dem allgemeinen Haushalt zu und dient der Finanzierung der vielen Einrichtungen und Angebote der Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger.
Für die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Einhaltung dieser Regeln längst eine Selbstverständlichkeit.
Alle anderen bedenken bitte: Verstöße können nach den geltenden Rechtsgrundlagen mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden!
Ordnungs- und Standesamt