Housing First Esslingen – Projekt zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

Wohnungslose Menschen zuerst mit einer Wohnung zu versorgen und erst danach mögliche andere Probleme anzugehen – das ist das Prinzip von Housing First. Dieser neue Ansatz, um Wohnungslosigkeit einzudämmen, soll nun auch in Esslingen erprobt werden.

Wohnungslose Person liegt vor einen Hauseingang
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Ziele des Projekts

Housing First Esslingen (HFE) möchte den Hilfeansatz umkehren und dadurch die gesellschaftliche Teilhabe von Wohnungslosen stärken. Kern des Projekts ist es, Wohnraum bereitzustellen und darauf aufbauende Hilfe und Beratung anzubieten. Die Stadt Esslingen führt das Projekt in Kooperation mit der Fachberatungsstelle Esslingen der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva) und Heimstatt Esslingen e.V. durch. Gestartet ist das Projekt am 1. Januar 2024 und will insbesondere obdachlosen Personen eine Alternative zu den bestehenden Versorgungsstrukturen der Stadt Esslingen bieten. Menschen mit vielfältigen Problemen und wenigen Sozialkontakten haben auf dem Esslinger Wohnungsmarkt kaum eine Chance. Mit HFE will die Stadtverwaltung dieser Personengruppe eine neue Perspektive eröffnen. Ziel ist es, Betroffenen mit Lebensmittelpunkt in Esslingen soziale Teilhabe, Anschluss an das gesellschaftliche Zusammenleben, den Ausstieg aus dem Wohnungslosenmilieu, Stabilisierung, Halt und Struktur zu ermöglichen. Zudem möchte Housing First Esslingen die Öffentlichkeit für das Thema Wohnungsnot sensibilisieren und Menschen aus dem Wohnumfeld der HFE-Wohnungen als Engagierte für nachbarschaftliches Miteinander gewinnen.

Das multiprofessionelle HFE-Team setzt sich aus zwei Sozialarbeiterstellen zusammen, die bei eva beziehungsweise Heimstatt angesiedelt sind. Sie werden Hand in Hand mit einem Wohnungsscout bei der Stadtverwaltung zusammenarbeiten, der sich um die Akquise von Wohnraum sowie die Vorstellung des Projekts bei Kooperationspartnern kümmern soll. Diese Position wird noch ausgeschrieben. Im Jahr 2024 sind drei Wohnbegleitungen vorgesehen. Bis Ende 2026 ist geplant, insgesamt 15 Wohnungen zu akquirieren, die möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Um dies zu erreichen, möchte Housing First Esslingen Immobiliengesellschaften und private Eigentümerinnen und Eigentümer für das Projekt gewinnen, damit diese Wohnraum zur Verfügung stellen. Geplant sind Kooperationen mit der EWB – Esslinger Wohnungsbau GmbH und weiteren Wohnungsbaugesellschaften.

Finanzierung und Hintergrund von Housing First

Housing First Esslingen ist eines von sechs Modellprojekten, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zusammen mit der Vector Stiftung gefördert werden. Dafür wurden Fördermittel von bis zu 264.564 Euro für drei Jahre bewilligt. Der Eigenanteil der Stadt Esslingen beläuft sich auf 29.436 Euro.

Seine Ursprünge hat das Prinzip Housing First in den USA und wurde in Finnland, Österreich und anderen europäischen Ländern schon erfolgreich umgesetzt. In Deutschland hat als erstes Land Berlin Ende 2018 zwei Modellprojekte zu Housing First eingerichtet, seit 2022 gibt es auch in Stuttgart ein Projekt dazu.

Housing First kehrt bisherige Ansätze um und betont das Recht auf Wohnen. Eine Person, der Wohnraum angeboten wird, muss sich diesen nicht erst verdienen, beispielsweise durch den Verzicht auf Alkohol oder Drogen. Die Betroffenen können selbst entscheiden, wo und wie sie leben sowie welche Unterstützung sie erhalten möchten. Zudem muss niemand aus einer Wohnung ausziehen, wenn er oder sie eine Betreuung nicht mehr benötigt oder wünscht. Umgekehrt kann eine Person weiterhin betreut werden, auch wenn sie aus der Wohnung wieder ausziehen möchte. Besonders im Blick ist das Wohlbefinden des einzelnen Menschen, das heißt seine physische und psychische Gesundheit, sein Umfeld sowie seine soziale Teilhabe. Es wird keine Abstinenz von Alkohol oder Drogen verlangt. Beratung und Betreuung, um den Konsum zu reduzieren und somit weiteren Schaden für die betroffene Person zu reduzieren, stehen jedoch zur Verfügung. Die Beteiligten werden ohne Druck auf sie auszuüben, aktiv an dem Prozess beteiligt. Eine individuelle Betreuung ist von zentraler Bedeutung und unterstreicht die Wahlfreiheit der Betroffenen. Die Unterstützung erfolgt so lange wie nötig und ist nicht an die Wohnung gebunden. 

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(Erstellt am 27. Mai 2024)