Neue Grundsteuer: So hoch wird der Hebesatz
Mit 245 v. H. sinkt der Hebesatz in Esslingen deutlich. Trotzdem werden manche Eigentümerinnen und Eigentümer in Zukunft mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Es ist die Zahl, auf die viele Esslingerinnen und Esslinger warten: Wie hoch wird der Hebesatz für die Grundsteuer in Zukunft? Denn immerhin ist diese Zahl entscheidend dafür, wieviel Grundsteuer alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter ab 2025 zahlen müssen.
„Diesen Hebesatz werden wir in der Satzung einbringen“, berichtete Erster Bürgermeister Ingo Rust am Montag im Verwaltungsausschuss. Diese Satzung wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. November beschließen. Damit setzt die Kommune das Gesetz des Landes um.
Nachdem mittlerweile 95 Prozent der Steuermessbescheide für betrieblich oder privat genutzte Grundstücke eingegangen sind, zeichnet sich für Esslingen ab, dass der Hebesatz noch einmal niedriger ausfallen wird als bisher angenommen – und ab kommendem Jahr bei 245 v.H. liegt.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten eine Grundsteuererklärung abgeben. Der dadurch berechnete Grundsteuerwert (also der Wert des Grundstücks) wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Die daraus resultierende Summe, der sogenannte Steuermessbetrag, haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch die jeweilige Kommune im Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Summe aller Bescheide multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die Grundsteuer – den Betrag, der schließlich im städtischen Haushalt landet. Das sind dieses Jahr rund 20,2 Millionen Euro im Bereich der betrieblich und privat genutzten Grundstücke.
Wichtig: der Gesetzgeber hat eine Aufkommensneutralität versprochen. Das bedeutet, dass die Kommunen durch die Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen dürfen – in Esslingen sollten die Einnahmen also bei rund 20 Millionen Euro bleiben. Deswegen wird der Hebesatz in Esslingen in Zukunft sinken - bisher lag er bei 458 v.H.. Der neue Wert von 245 v.H. liegt genau in der Mitte der Hebesatzprognose, die das Land für Esslingen errechnet hat und die von einem Betrag zwischen 233 und 257 ausgeht.
Warum müssen manche mehr, manche weniger Grundsteuer als bisher zahlen?
Allerdings bedeutet diese Senkung nicht, dass alle automatisch weniger Grundsteuer zahlen müssen als bisher. Die neue Berechnungsart entlastet mehrgeschossigen Wohnungsbau und belastet kleine Häuser auf großen Grundstücken. Das liegt daran, dass – anders als vorher – nur die Fläche und der Bodenrichtwert als Grundlage für die Berechnung dienen. Was für ein Gebäude auf der Fläche steht und welchen Wert dieses hat, spielt dagegen keine Rolle. „Wir rechnen damit, dass es sich in Esslingen aufteilt: Für die eine Hälfte wird es teurer, für die andere Hälfte billiger“, sagte Ingo Rust.
Kämmerin Birgit Strohbach hatte einige konkrete Rechenbeispiele mitgebracht. Wer in einem freistehenden Zweifamilienhaus auf einem großen Grundstück lebt, auf den könnte das Vierfache an Grundsteuer zukommen: rund 1.264 Euro anstatt 320 Euro. Für eine Eigentumswohnung in der Innenstadt sinkt die Grundsteuer dagegen deutlich – es werden 190 anstatt 500 Euro fällig. „Zwar ist der Bodenrichtwert in der Innenstadt hoch, aber die Entlastung ist der Tatsache geschuldet, dass viel Haus auf wenig Fläche steht“, erläuterte Birgit Strohbach. Auch wer zum Beispiel zur Miete in großen Einheiten von Wohnbaugenossenschaften lebt, der wird deutlich entlastet.
Wie geht es weiter?
Nach der Entscheidung des Gemeinderates wird der Versand der Grundsteuerbescheide vorbereitet, der dann Anfang 2025 erfolgen soll. Die erste Zahlung wird frühestens zum 15. Februar fällig. Die Stadtverwaltung hat sich darauf vorbereitet, dass es voraussichtlich viele Rückfragen geben wird – es gibt ein Servicetelefon zum Thema Grundsteuer und eine Kontakt-Mail-Adresse grundsteuer@esslingen.de.
Die Grundsteuerreform betrifft auch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Da allerdings erst 48 Prozent der Steuermessbescheide vorliegen, kann für diese Grundsteuer A noch kein endgültiger Hebesatz errechnet werden.
Büro des Oberbürgermeisters