Friedhöfe kehren aus der Winterruhe zurück

Ende März wird auf den neun städtischen Friedhöfen das Gießwasser wieder angestellt. Zudem wird nach der Frostperiode die Standsicherheit der Grabmäler kontrolliert. 

Gießkanne auf dem Friedhof

So langsam kehrt in Esslingen der Frühling ein: „Bei anhaltend milden Tagestemperaturen kann deshalb das Wasserleitungsnetz auf den Friedhöfen Zug um Zug wieder in Betrieb genommen werden“, kündigt Thomas Zink, Leiter der Abteilung Friedhöfe und Bestattungen im Grünflächenamt, an.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedhofsbetriebs werden mit den erforderlichen Arbeiten rechtzeitig beginnen, damit ab 28. März auf allen neun städtischen Friedhöfen die Wasserentnahme wieder möglich sein wird. Wie in jedem Jahr bittet Thomas Zink die Bürgerschaft darum, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und Brunnen, Stelen und sonstige Ausstattungen zu schonen.

Nach der Frostperiode finden zudem die jährlichen Standsicherheitskontrollen der Grabsteine statt. Diese werden voraussichtlich Mitte April beginnen und dann vier bis sechs Wochen dauern. Um die Verkehrssicherheit auf den neun Friedhöfen zu gewährleisten, wird die Standfestigkeit der stehenden Grabsteine überprüft. Dazu ist die Stadt Esslingen gesetzlich verpflichtet. Hintergrund ist, dass sich jedes Jahr bundesweit rund 100 Unfälle durch lose Grabsteine ereignen. 

Auch sachgemäß aufgestellte Grabmale können sich im Laufe der Jahre lockern. Nicht nur Frost, sondern auch starke Regenfälle, Aushebungen benachbarter Gräber oder Wurzeln von Bäumen können die Standfestigkeit beeinträchtigen. Um die Standsicherheit zu testen, wird Druck auf den Grabstein ausgeübt. Ist Gefahr in Verzug, wird der Grabstein aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt. Ein Hinweisschild wird auf dem Grabstein befestigt und darf erst wieder entfernt werden, wenn der Mangel behoben worden ist. In diesem Zuge wird auch der Zustand der Wege sowie der Gräber kontrolliert. Auch dabei steht die Verkehrssicherheit im Fokus - so kann überhängender Bewuchs zur Stolperfalle werden oder das Durchlaufen zwischen den Gräbern behindern.  Im Anschluss an die Kontrollen werden die Grabnutzungsberechtigten über etwaige Mängel informiert.

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(Erstellt am 24. März 2025)