Feuerwerksverbot an Silvester 2024 / Neujahr 2025
Für die Esslinger Altstadt und auf der Esslinger Burg gilt an Silvester 2024 und Neujahr 2025 ein vollständiges Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände. Der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang wird aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten immer wieder zu Bränden von Fachwerkhäusern die nachweislich durch die ortsnahe Anwendung von Pyrotechnik ausgelöst wurden.
Aus diesem Grunde hat der Bundesgesetzgeber bereits mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 festgelegt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder– und Altenheimen sondern auch in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist.
Für die Esslinger Altstadt bedeutet dies, dass auch an Silvester und Neujahr ein vollständiges Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände gilt. Der als Anlage beigefügte Plan kennzeichnet den durch mittelalterliche Fachwerkbauten geprägten Bereich der Esslinger Altstadt.
Das Feuerwerksverbot gilt auch für die Esslinger Burg. Deshalb wird aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang gesperrt.
Das erwähnte gesetzliche Abbrennverbot gilt jedoch aus Gründen des Brandschutzes im unmittelbaren Umfeld von Fachwerkhäusern sowie in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen auch im gesamten übrigen Stadtgebiet. Maßgebend für den notwendigen Abstand ist die Eigenart des jeweiligen pyrotechnischen Artikels, der gezündet werden soll. Für Raketen ist grundsätzlich deren Steighöhe für die Bemessung des Abstandes zu Grunde zu legen. Die maximale Steighöhe von in Deutschland zugelassenen Raketen beträgt 100 m. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße belegt werden.
Büro des Oberbürgermeisters