Digitales Passbild ersetzt Papierfoto

Zum 1. Mai treten einige Änderungen in Kraft: Für Reisepass, Personalausweis und Co. werden künftig nur noch digitale Passfotos angenommen, Ausweisdokumente kann man sich bald per Post nach Hause schicken lassen und Namensänderungen werden flexibler. Was bedeutet das für die Esslinger:innen?

Stadtansicht mit Rathaus und Esslinger Burg

Das akkurate Ausschneiden von Passfotos ist ab sofort nicht mehr nötig: Ab dem 1. Mai werden Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisen, Pässen und Aufenthaltstiteln nur noch digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von zertifizierten Fotostudios oder Drogeriemärkten zur Behörde übermittelt. „Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern“, erklärt Freia Günther, Leiterin des Bürger- und Standesamtes. In Esslingen betrifft dies beim Ordnungs- und Standesamt das Bürgeramt sowie beim Amt für Soziales, Integration und Sport den Bürgerservice Einwanderung.

Fotos im Behördenzentrum machen

Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger künftig auch die Möglichkeit, das notwendige E-Passbild vor Ort an einem Lichtbildaufnahmesystem, dem sogenannten PointID, im Behördenzentrum aufzunehmen. Das Portal ermöglicht die sichere Erfassung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Unterschriften. „Die Gebühren für die Nutzung belaufen sich, neben den Kosten für die Ausweisdokumente, einmalig auf sechs Euro“, informiert Freia Günther. Die Stadt Esslingen wird hierzu Geräte von der Bundesdruckerei erhalten, ein konkreter Liefertermin steht allerdings noch nicht fest.

Ausweisdokumente per Post bekommen

Zudem wird es voraussichtlich auch ab Mai beim Bürgeramt möglich sein, sich neue Pass- und Ausweisdokumente nach Hause schicken zu lassen. Das erfolgt über den Hersteller, die Bundesdruckerei und gegen eine Gebühr. Die Details dazu sind derzeit noch in Planung und erfahren die Bürgerinnen und Bürger zunächst bei der Beantragung vor Ort. „Selbstverständlich können neue Pass- und Ausweisdokumente auch weiterhin im Bürgeramt abgeholt werden“, betont die Leiterin des Bürger- und Standesamtes.

Neues Namensrecht

Ab dem 1. Mai tritt außerdem das neue Namensrecht in Kraft, das mehr Flexibilität in der Namensführung mit sich bringt. Ehepaare dürfen künftig echte Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen – ein Novum, denn bisher war dies nur einem von beiden erlaubt. Bereits verheiratete Paare dürfen ihre Namen auch rückwirkend ändern. Zudem können auch Kinder nun den Nachnamen beider Elternteile erhalten, ebenfalls mit oder ohne Bindestrich.  „Die Namensänderungsreform ist ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung in der Ehe und unseren Familien“, betont dazu Sabine Reininger, die Sachgebietsleiterin des Standesamts, wo bereits umfangreiche Maßnahmen zur Vorbereitung ergriffen wurden. Bei Fragen zum neuen Namensrecht kann gerne ein Termin zur Beratung vereinbart werden.
Auch die ausführlichen Erklärvideos unter diesem Link geben Aufschluss über die Änderungen: 

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(Erstellt am 28. April 2025)