Warum der Rückschnitt von Hecken wichtig ist

Die Vegetationsruhe ab Oktober sollte dazu genutzt werden, Büsche und Bäume zu schneiden. Wenn diese auf Straßen und Wegen ragen, ist oftmals die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Die Grafik zeigt, wie weit Bäume und Sträucher zurück geschnitten werden sollten

Bäume, Hecken und Sträucher bereichern das Esslinger Stadtbild und sind ein wichtiger Bestandteil. Sie spenden Schatten, produzieren Sauerstoff und bieten Tieren einen Lebensraum. Doch wenn Büsche aus dem Garten auf den Gehweg ragen und das Durchkommen mit dem Kinderwagen schwer machen; wenn Verkehrsschilder zuwachsen und Bäume die Sicht behindern, dann wird das Grün zum Ärgernis. Und zur Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum, vor allem an Einmündungen und Kreuzungen, aber auch an Geh- und Radwegen.

Deswegen erinnert die Stadtverwaltung Esslingen alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter daran, dass sie durch einen sorgfältigen Rückschnitt einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nutzung der Straßen und Wege leisten können. Zudem sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 
Besonders geeignet für den Rückschnitt ist die Vegetationsruhe, die von Anfang Oktober bis Ende Februar andauert.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen 4,50 Meter Durchfahrtshöhe freigehalten werden. Diese Regelung gilt ebenso für Wirtschaftswege und Grundstücke außerhalb bebauter Gebiete. Besonders wichtig ist der Rückschnitt in der Nähe von Verkehrszeichen und Ampeln, um deren Sichtbarkeit sicherzustellen. Zudem sollten auch Straßenbeleuchtung, Freileitungen und Wartungsschränke von jeglichem Bewuchs freigehalten werden.
Des Weiteren empfiehlt die Stadt Esslingen, Bäume regelmäßig auf ihre Standsicherheit prüfen zu lassen, um zu verhindern, dass im Winter durch Schnee oder Eis brüchige Äste den öffentlichen Raum gefährden. Während der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist es ratsam, Pflanzen bis hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um einen erneuten Auswuchs im Frühjahr zu vermeiden.

Abgegeben werden kann der Grünschnitt an der Entsorgungsstation Katzenbühl oder am Recyclinghof Zollberg an der Hohenheimer Straße. 

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(Erstellt am 25. September 2024)