Kommunalwahl: Das steckt hinter doppelt zugestellten Stimmzetteln

Teilweise erhalten Bürger:innen sowohl Briefwahlunterlagen als auch einen weiteren Brief mit Stimmzetteln für die Kommunalwahl. Das liegt daran, dass alle Wähler:innen die Stimmzettel für die Kommunalwahl erhalten.

Zwei Stimmzettel für die Gemeinderatswahl

Aktuell häufen sich beim Wahlamt Anfragen von Bürger:innen, die erneut Wahlunterlagen zugeschickt bekommen – obwohl sie bereits Briefwahl beantragt oder per Briefwahl gewählt haben.

Das hat folgenden Grund:

Auch Bürger:innen, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten die Stimmzettel für die Kommunalwahl derzeit per Post nach Hause. So können Wähler:innen die umfangreichen Unterlagen zuhause in Ruhe ausfüllen. Denn bei der Kreistagswahl gibt es beispielsweise sieben Stimmzettel, bei der Gemeinderatswahl elf.

Diese Stimmzettel wurden bereits vor einigen Tagen gedruckt und per Post verschickt. Wer in der Zwischenzeit dennoch eine Briefwahl beantragt hat, erhält nun zwei Mal Post: Zum einen die gültigen Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und die Europawahl. Zum anderen die Stimmzettel für die Kommunalwahl für die Abgabe im Wahllokal.

Wer also Briefwahl beantragt hat, erhält dazu vollständige Unterlagen mit Wahlschein, Umschlägen sowie Stimmzetteln für die Kommunalwahl und die Europawahl. Der zweite Brief, der nur die Stimmzettel enthält, ist nur für Wähler:innen relevant, die vor Ort im Wahllokal wählen wollen.

Diese können dann zuhause ausgefüllt und am 9. Juni ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort gibt es die dazugehörigen Stimmzettelumschläge, mit denen die Stimmzettel in die Wahlurne geworfen werden können. Die Stimmzettel für die Europawahl werden direkt vor Ort im Wahllokal ausgegeben.

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