Außengastronomie: Übertragung von EM-Spielen anmelden

Bis zum 20. Mai müssen Esslinger Gastronomie-Betreiber:innen melden, ob und welche Spiele der anstehenden Fußball-EM sie im Freien übertragen möchten.

Menschen verfolgen ein Fußballspiel in einer Gaststätte
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Am 14. Juni 2024 beginnt die Fußball-Europameisterschaft, die bis Anfang Juli in ganz Deutschland ausgetragen wird. Daher bietet es sich bei der EM 2024 wieder an, die Spiele in Restaurants und Gaststätten unter freiem Himmel zu verfolgen.

Um die Nachbarschaft zu schützen, dürfen Gaststätten mit angrenzender Wohnbebauung in der Regel keine Musik oder Fernsehübertragungen außerhalb ihrer Räumlichkeiten abspielen.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der EM 2024 soll auf Bundesebene jedoch eine besondere Verordnung erlassen werden. Diese soll eine nachbarschaftsverträgliche Übertragung der Fußballspiele unter freiem Himmel ermöglichen.

Dazu müssen Inhaber:innen von Gastronomiebetrieben der Stadt Esslingen bis zum 20. Mai 2024 ihre geplanten Übertragungen melden. Auf Basis dieser Angaben kann die Stadt Esslingen die Nachbarschaftsverträglichkeit überprüfen und entsprechende Genehmigungen oder Auflagen erteilen.

Dazu können die Inhaber:innen der Gastronomiebetriebe das nachfolgende Online-Formular nutzen oder das verlinkte pdf-Dokument ausgefüllt an die Gaststättenbehörde der Stadt Esslingen senden. Diese steht jederzeit auch für Rückfragen bereit.

Polizei-, Gaststätten- und Gewerberecht
Ordnungs- und Standesamt
Telefon 0711 35122232
Fax 0711 3512553180

Büro des Oberbürgermeisters

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