Das gilt für Solaranlagen auf Denkmälern

Künftig wendet die Stadt Esslingen landesweite Vorgaben zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden an. Ziel ist die Förderung erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Denkmalschutz.

Blick auf die Dächer des Neuen Rathauses und der umliegenden historischen Gebäude

Wie können Klima- und Denkmalschutz auf den Dächern der Esslinger Altstadt vereinbart werden? Darüber wurde vergangene Woche im Ausschuss für Technik und Umwelt diskutiert.

Die bisherige Genehmigungspraxis für Solaranlagen innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Esslingen am Neckar“ wird künftig durch die neuen landesweit geltenden Vorgaben ersetzt. Die Gesamtanlage umfasst das Gebiet der mittelalterlichen Reichsstadt und die Bereiche der Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts, die von der für Württemberg bedeutenden industriellen Entwicklung Esslingens zeugen. Hier wird anhand des Leitfadens „Solarkataster für Gesamtanlagen“ des Landesamts für Denkmalpflege entschieden, wo Solaranlagen installiert werden dürfen.

Antrag einreichen

Dazu müssen Bürger:innen zunächst eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Dieser Antrag findet sich online im Bürgerserviceportal.

In diesem „Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung“ werden unter anderem Angaben zur Immobilie und zum geplanten Vorhaben abgefragt. Ergänzt werden sollte der Antrag um eine Dachaufsicht oder ein Luftbild des Daches, auf der die geplante Solaranlage mit einer vermaßten Skizze dargestellt ist. Erforderlich ist auch ein Produktdatenblatt der geplanten Solarmodule, insbesondere mit Angaben zu Farbe und Beschaffenheit der Module und der beabsichtigten Art der Montage der Solaranlage.

Prüfung durchlaufen

Anschließend wird die Stadtverwaltung den Antrag gemäß dem Leitfaden des Landesamts für Denkmalpflege prüfen. Demnach müssen Solaranlagen: 

  • möglichst flächenhaft angebracht sein
  • einschließlich der Rahmen matt und monochrom ausgebildet sein
  • mit so viel Abstand von den Dachkanten angebracht sein, dass das Dach in seiner Kontur noch deutlich ablesbar bleibt

Bei Kulturdenkmälern und bei Gebäuden, die aus denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswert sind, sowie in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Raums wird zudem geprüft, ob zum Schutz des Straßen-, Platz- und Ortsbildes eine farbliche Anpassung der Solarmodule an die Dachfarbe erforderlich ist und sie gegebenenfalls durch die Verwendung von Solardachziegeln in die Dachflächen integriert werden müssen.

Klimaneutralität erreichen

„Mit der Anwendung der Leitlinien des Landesamts für Denkmalpflege setzen auch wir in Esslingen die landesweiten Vorgaben zur Genehmigung von Solaranlagen in der Gesamtanlage um“, sagt Hans-Georg Sigel, Bürgermeister für Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen und Umwelt. „So wollen wir dazu beitragen, dass private Haushalte im Einklang mit dem Denkmalschutz erneuerbare Energien nutzen können. Schließlich wollen wir bis 2040 Klimaneutralität erreichen und Esslingen für kommende Generationen als lebenswerte und zukunftsfähige Stadt mit einer lebendigen Geschichte bewahren.“

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(Erstellt am 08. Februar 2024)