„Heiliger Vormittag 2024“
Informationen für Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende
Das Ordnungsamt informiert über die Bestimmungen zum Ausschank von Alkohol und der Nutzung der öffentlichen Flächen am diesjährigen „Heiligen Vormittag“.
Wer mit seinen Gästen oder seiner Kundschaft am Vormittag des 24. Dezember die Weihnachtsstimmung in Esslingen genießen und sich auf Heiligabend einstimmen möchte, beachte bitte Folgendes:
- Gastronomiebetriebe, die außerhalb ihrer Konzession Alkohol ausschenken oder öffentliche Flächen nutzen möchten, müssen hierfür eine gesonderte Erlaubnis beantragen.
- Gewerbetreibende, die innerhalb oder außerhalb Ihrer Ladeneinheit Alkohol ausschenken möchten, benötigen eine Gestattung und für die öffentliche Fläche vor Ihrer Gewerbeeinheit eine Sondernutzungserlaubnis. Die Nutzung der öffentlichen Flächen ist jedoch nur möglich, sofern bereits eine Sondernutzungserlaubnis (z. B. für die Aufstellung von Warenauslagen) vorhanden ist.
- Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 15. November 2024.
- Die Bearbeitung von Anträgen, die nicht fristgerecht oder unvollständig eingehen, kann nicht garantiert werden.
Bitte beachten Sie:
Der Ausschank von Alkohol oder die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen ohne die erforderliche Erlaubnis ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € zzgl. Verwaltungskosten geahndet werden.
Noch Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an:
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