Neuer Mietspiegel ab 2024
Gemäß des neuen Mietspiegels soll die ortsübliche Vergleichsmiete bei 9,74 Euro pro Quadratmeter liegen. Im Dezember muss der Gemeinderat den Mietspiegel noch anerkennen.
Ab dem 1. Januar 2024 soll in Esslingen ein neuer Mietspiegel gelten. Dieser gibt für das gesamte Stadtgebiet an, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Ab 2024 soll dieser Wert bei 9,74 Euro pro Quadratmeter liegen. Das ist das Ergebnis einer Stichprobenerhebung zur Berechnung des neuen Mietspiegels, die auf mehr als 1.000 Datensätzen von Mieter:innen sowie Vermieter:innen beruht.
Nach der jüngsten Vorstellung im Sozialausschuss wird der Mietspiegel am 18. Dezember 2023 dem Esslinger Gemeinderat vorgelegt. Sofern dieser vom Gemeinderat anerkannt wird, ist er zwei Jahre lang bis einschließlich 31. Dezember 2025 gültig. Wie gesetzlich vorgesehen, wurde der neue Mietspiegel bereits den beteiligten Interessensvertretungen von Mieter:innen sowie Vermieter:innen zur Anerkennung vorgelegt. Dazu zählen beispielsweise der Mieterbund Esslingen oder Haus & Grund Esslingen.
Richtwert für Miethöhe
Grundsätzlich ist der Mietspiegel ein Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Esslinger Vermieter:innen dar. Daher dürfen diese durchaus niedrigere Mieten verlangen – allerdings nicht wesentlich höhere. Gesetzlich geregelt ist, dass die Miete im Regelfall bei einer Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, die im Mietspiegel festgeschrieben ist.
Gemäß des neuen Mietspiegels beläuft sich die durchschnittliche Nettokaltmiete in Esslingen ab 2024 auf 9,74 Euro pro Quadratmeter. Damit steigt sie gegenüber der letzten Nettokaltmiete des Mietspiels 2022 um 8,34 Prozent. Zum Vergleich: Bei der letztmaligen Erhebung des Mietspiegels im Jahr 2020 lag der Anstieg bei 4,1 Prozent. Die Fortschreibung 2016 ergab eine Steigerung von 11,2 Prozent.
Jedoch weist der Mietspiegel unterschiedliche Wohnflächenklassen aus. Je nach Größe einer Wohnung unterscheidet sich die ortsübliche Vergleichsmiete. So kann es vorkommen, dass diese für eine kleine Wohnung beispielsweise bei mehr als den durchschnittlichen 9,74 Euro pro Quadratmeter liegt. Gleichzeitig kann die Vergleichsmiete auch geringer sein als der im Mietspiegel veranschlagte Esslinger Durchschnitt.
Transparenz schaffen
„Dank der Stichprobenerhebung für den Mietspiegel können wir die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt in Esslingen nun besser erfassen. Damit verbessern wir nicht nur die Datengrundlage des Mietspiegels, sondern schaffen auch Transparenz – sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen“, sagt Dr. Gunnar Seelow, Leiter der Stabsstelle Wohnen.
Sobald der neue Mietspiegel in Kraft tritt, wird dieser auf der städtischen Website veröffentlicht. Dort finden Bürger:innen auch einen einfach zu bedienenden Online-Rechner. Mit wenigen Angaben zur Wohnung lässt sich damit berechnen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete der jeweiligen Wohnung ist.
„Die Daten des neuen Mietspiegels zeigen auch, dass wir in den kommenden Jahren auf dem Wohnungsmarkt nicht mit einer Entspannung rechnen können“, bilanziert Seelow. „Daher werden wir als Stadt durch Instrumente wie unser Quotenmodell oder die Kooperation mit Mietenmonitor weiterhin versuchen, für so viel bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum wie möglich zu sorgen.“
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